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Beitrag vom 15.08.2026 - 15:48 Uhr
Beitrag vom 15.08.2026 - 14:31 Uhr
@contrail55:
So langsam komme ich drauf. Sie setzen "Powerbank" mit Ladegerät gleich?
Das ist technisch gesehen falsch.
Das ist jetzt Wortglauberei. Natürlich lädt man von einer Batteriebank den Akku in einem anderen Gerät.
"Powerbank" ist ein Produktgruppe, die typischerweise über USB Ladeleistung eines großen Li-Ion Akkus bereitstellt.
Solange der Begriff nicht geschützt ist, können wir da immer neue Variaten zuordnen oder wegstreichen.
Ein Ladegerät bzw. eine Ladeschaltung ist dagegen in vielen Geräten verbaut.
siehe oben
Da mag sein, aber man darf die in einem Gerät verbauten LiIon Batterien an Bord nicht laden.
Das ist ebenfalls falsch. Man darf Powerbanks nicht laden. Siehe @menschmeier weiter oben.
Da haben sie recht, die Formulierung ist unpräziese. Mir ging es darum, das möglichst allgemein zu halten.
Für das Laden von Elektronik haben die Airlines sogar USB Anschlüsse in die meisten Sitze der Mittel- und Langstreckenflieger integriert. Auch die LHG. Allegris kann sogar USB3 mit 60W Ladeleistung, teilweise werden durch Airlines sogar 110V Euro-Steckdosen am Sitz bereitgestellt.
Das ist richtig, aber das ist keine normale Steckdose. Die ist mehrfach gesichert und geschützt. Diese Sicherheit lässt sich aber mit Batteriebänken nicht gewährleisten (allgemein gehalten) Deswegen darf man die nicht nutzen.
Der Akku eines Handys, das an USB 5V hängt, wird durch das eingebaute Ladegerät bzw die Ladeschaltung geladen.
Ein Ebook, das an USB hängt, wird ebenfalls geladen.
Ein Laptop, der an 110V hängt, wird ebenfalls geladen.
.
All diese Ladevorgänge sind doch offenbar erlaubt, bzw. Teil des Serviceangebots oder wie man das heute nennt "Teil der Experience".
Die Lufthansa wirbt sogar damit.
https://www.lufthansa.com/ir/de/discover-lufthansa/allegris/business-class#entertainment
Alles richtig, aber geht ja darum wo der Strom herkommt.
"Ein In-Ear in seiner Ladeschale wird geladen" unterscheidet sich jetzt nicht von den anderen o.g. Ladevorgängen.
Es geht um die Quelle des Stroms. Das ist ja die Aussage der Swiss. Da wurde ein elektronisches Gerät von einer LiIon Batterie geladen. Das ist nicht erlaubt.
Beitrag vom 15.08.2026 - 13:53 Uhr
@contrail55:
So langsam komme ich drauf. Sie setzen "Powerbank" mit Ladegerät gleich?
Das ist technisch gesehen falsch. "Powerbank" ist ein Produktgruppe, die typischerweise über USB Ladeleistung eines großen Li-Ion Akkus bereitstellt.
Ein Ladegerät bzw. eine Ladeschaltung ist dagegen in vielen Geräten verbaut.
Da mag sein, aber man darf die in einem Gerät verbauten LiIon Batterien an Bord nicht laden.
Das ist ebenfalls falsch. Man darf Powerbanks nicht laden. Siehe @menschmeier weiter oben.
Für das Laden von Elektronik haben die Airlines sogar USB Anschlüsse in die meisten Sitze der Mittel- und Langstreckenflieger integriert. Auch die LHG. Allegris kann sogar USB3 mit 60W Ladeleistung, teilweise werden durch Airlines sogar 110V Euro-Steckdosen am Sitz bereitgestellt.
Der Akku eines Handys, das an USB 5V hängt, wird durch das eingebaute Ladegerät bzw die Ladeschaltung geladen.
Ein Ebook, das an USB hängt, wird ebenfalls geladen.
Ein Laptop, der an 110V hängt, wird ebenfalls geladen.
All diese Ladevorgänge sind doch offenbar erlaubt, bzw. Teil des Serviceangebots oder wie man das heute nennt "Teil der Experience".
Die Lufthansa wirbt sogar damit.
https://www.lufthansa.com/ir/de/discover-lufthansa/allegris/business-class#entertainment
"Ein In-Ear in seiner Ladeschale wird geladen" unterscheidet sich jetzt nicht von den anderen o.g. Ladevorgängen.
Dieser Beitrag wurde am 15.08.2026 14:04 Uhr bearbeitet.
Kommentare (45) Zur Startseite
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Diese ganze Story geht um nichts anderes als um Wortklauberei - der Swiss.
Nur darauf baut Pseudo-Empörung der Swiss und ihre falschen Schuldzuschreibungen mittels
So eine Box gilt wegen der Ladefunktion auch als Powerbank, wie Swiss sagt.
auf.
Nein, gilt sie nicht. Das ist ganz objektiv außerhalb der Swiss-Pressstelle nicht so. Niemand sonst nutzt die Bezeichnung "Powerbank" für Ladecases von In-Ear Kopfhörern.
Und die Swiss tut das vermutlich auch nur after-the-fact aus versicherungstechnischen Gründen oder weil sie dem im guten Glauben handelnden Passagier ("Kommunikationselektronik erlaubt") eine Rechnung schicken möchte.
Das ist schlicht unterste Schublade und einer Firma, die vom Vertrauen ihrer Kunden lebt, unwürdig.
Dieser Beitrag wurde am 15.08.2026 18:10 Uhr bearbeitet.
So langsam komme ich drauf. Sie setzen "Powerbank" mit Ladegerät gleich?
Das ist technisch gesehen falsch.
Das ist jetzt Wortglauberei. Natürlich lädt man von einer Batteriebank den Akku in einem anderen Gerät.
"Powerbank" ist ein Produktgruppe, die typischerweise über USB Ladeleistung eines großen Li-Ion Akkus bereitstellt.
Solange der Begriff nicht geschützt ist, können wir da immer neue Variaten zuordnen oder wegstreichen.
Ein Ladegerät bzw. eine Ladeschaltung ist dagegen in vielen Geräten verbaut.
siehe oben
Da mag sein, aber man darf die in einem Gerät verbauten LiIon Batterien an Bord nicht laden.
Das ist ebenfalls falsch. Man darf Powerbanks nicht laden. Siehe @menschmeier weiter oben.
Da haben sie recht, die Formulierung ist unpräziese. Mir ging es darum, das möglichst allgemein zu halten.
Für das Laden von Elektronik haben die Airlines sogar USB Anschlüsse in die meisten Sitze der Mittel- und Langstreckenflieger integriert. Auch die LHG. Allegris kann sogar USB3 mit 60W Ladeleistung, teilweise werden durch Airlines sogar 110V Euro-Steckdosen am Sitz bereitgestellt.
Das ist richtig, aber das ist keine normale Steckdose. Die ist mehrfach gesichert und geschützt. Diese Sicherheit lässt sich aber mit Batteriebänken nicht gewährleisten (allgemein gehalten) Deswegen darf man die nicht nutzen.
Der Akku eines Handys, das an USB 5V hängt, wird durch das eingebaute Ladegerät bzw die Ladeschaltung geladen.
Ein Ebook, das an USB hängt, wird ebenfalls geladen.
Ein Laptop, der an 110V hängt, wird ebenfalls geladen.
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All diese Ladevorgänge sind doch offenbar erlaubt, bzw. Teil des Serviceangebots oder wie man das heute nennt "Teil der Experience".
Die Lufthansa wirbt sogar damit.
Alles richtig, aber geht ja darum wo der Strom herkommt.
"Ein In-Ear in seiner Ladeschale wird geladen" unterscheidet sich jetzt nicht von den anderen o.g. Ladevorgängen.
Es geht um die Quelle des Stroms. Das ist ja die Aussage der Swiss. Da wurde ein elektronisches Gerät von einer LiIon Batterie geladen. Das ist nicht erlaubt.
So langsam komme ich drauf. Sie setzen "Powerbank" mit Ladegerät gleich?
Das ist technisch gesehen falsch. "Powerbank" ist ein Produktgruppe, die typischerweise über USB Ladeleistung eines großen Li-Ion Akkus bereitstellt.
Ein Ladegerät bzw. eine Ladeschaltung ist dagegen in vielen Geräten verbaut.
Da mag sein, aber man darf die in einem Gerät verbauten LiIon Batterien an Bord nicht laden.
Das ist ebenfalls falsch. Man darf Powerbanks nicht laden. Siehe @menschmeier weiter oben.
Für das Laden von Elektronik haben die Airlines sogar USB Anschlüsse in die meisten Sitze der Mittel- und Langstreckenflieger integriert. Auch die LHG. Allegris kann sogar USB3 mit 60W Ladeleistung, teilweise werden durch Airlines sogar 110V Euro-Steckdosen am Sitz bereitgestellt.
Der Akku eines Handys, das an USB 5V hängt, wird durch das eingebaute Ladegerät bzw die Ladeschaltung geladen.
Ein Ebook, das an USB hängt, wird ebenfalls geladen.
Ein Laptop, der an 110V hängt, wird ebenfalls geladen.
All diese Ladevorgänge sind doch offenbar erlaubt, bzw. Teil des Serviceangebots oder wie man das heute nennt "Teil der Experience".
Die Lufthansa wirbt sogar damit.
"Ein In-Ear in seiner Ladeschale wird geladen" unterscheidet sich jetzt nicht von den anderen o.g. Ladevorgängen.
Dieser Beitrag wurde am 15.08.2026 14:04 Uhr bearbeitet.