Flughafen Frankfurt
Älter als 7 Tage
Condor-Flug scheitert knapp an Nachtflugverbot
FRANKFURT - Kurz vor der geplanten Landung am Frankfurter Flughafen hat ein Flugzeug wegen des dort geltenden Nachtflugverbots wieder abdrehen müssen.
Stattdessen landete die Maschine wenig später am Flughafen Köln-Bonn, die Passagiere wurden anschließend in Bussen nach Frankfurt gebracht, wie die Fluggesellschaft Condor bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Laut dem Portal "AeroTelegraph" zeigten Flugdaten, dass die Maschine schon auf 300 Meter Flughöhe abgesunken und nur etwa sieben Kilometer von der Landebahn entfernt war.
Am Frankfurter Airport gilt jedoch zwischen 23.00 und 5.00 Uhr ein Start- und Landeverbot, Ausnahmen sind nur für Notfälle oder bei wetterbedingten Verzögerungen möglich. Landungen sind unter Umständen bis Mitternacht möglich, wenn etwa die Verspätung keine Folge der Flugplangestaltung ist.
Betroffen war der Flug DE1809 vom italienischen Olbia auf Sardinien nach Frankfurt am vergangenen Freitag. Wegen einer technischen Fehlermeldung, die erst behoben werden musste, war die Maschine mit Verspätung gestartet. Sie holte Zeit auf und befand sich laut Condor schon im Landeanflug auf Frankfurt, musste dann aber umgeleitet werden.
© dpa | 16.09.2026 18:31
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Beitrag vom 18.09.2026 - 08:03 Uhr
Ich lese hier dauernd was von den "Lotsen".
Den konkreten Fall kenne ich nicht, aber der Grundsatz ist, dass die Flugsicherung immer eine Landefreigabe erteilt (wenn die Runway frei ist). Es könnte ja sein, dass es gewichtigere Gründe gibt, die eine Landung nötig machen. Die Abweichung von den Nachtflugregeln muss der Pilot anschließend den Behörden (Luftaufsicht) erklären. Wenn er es nicht kann, wird es halt teuer.
Der konkrete Fall und die Fakten sind bekannt. Mit Verspätung losgeflogen, versucht vor Ende der Kulanzzeit punkt 24:00 Uhr in FRA aufzusetzen - hat nicht geklappt.
Da es ein normaler Flug, kein Notfall o.ä. war, somit völlig korrekt: Landung verweigert und Weiterflug zu einem Airport mit Nachtflugerlaubnis.
Wenn überhaupt liegt ein Fehler bei der Cockpit- Crew (und wahrscheinlich auch der Leitstelle der Condor) vor, dass die sich auf das 'Rennen mit der Zeit' eingelassen und nicht gleich CGN angeflogen haben.
Nur beim Start ist das anders, da kann auch eine Startfreigabe verweigert werden, wenn sie gegen solche Regeln verstoßen würde.
Beitrag vom 18.09.2026 - 07:45 Uhr
Ich lese hier dauernd was von den "Lotsen".
Den konkreten Fall kenne ich nicht, aber der Grundsatz ist, dass die Flugsicherung immer eine Landefreigabe erteilt (wenn die Runway frei ist). Es könnte ja sein, dass es gewichtigere Gründe gibt, die eine Landung nötig machen. Die Abweichung von den Nachtflugregeln muss der Pilot anschließend den Behörden (Luftaufsicht) erklären. Wenn er es nicht kann, wird es halt teuer.
Nur beim Start ist das anders, da kann auch eine Startfreigabe verweigert werden, wenn sie gegen solche Regeln verstoßen würde.
Beitrag vom 17.09.2026 - 15:37 Uhr
Laut FR24 war die Maschine um 23:59 quasi schon aufm Flughafen Gelände.
Nur, wenn Neu-Isenburg "quasi schon aufm Flughafen Gelände" liegt. Und da war sie erst 23:59:59.
Und danach ist halt Schluss.
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Den konkreten Fall kenne ich nicht, aber der Grundsatz ist, dass die Flugsicherung immer eine Landefreigabe erteilt (wenn die Runway frei ist). Es könnte ja sein, dass es gewichtigere Gründe gibt, die eine Landung nötig machen. Die Abweichung von den Nachtflugregeln muss der Pilot anschließend den Behörden (Luftaufsicht) erklären. Wenn er es nicht kann, wird es halt teuer.
Der konkrete Fall und die Fakten sind bekannt. Mit Verspätung losgeflogen, versucht vor Ende der Kulanzzeit punkt 24:00 Uhr in FRA aufzusetzen - hat nicht geklappt.
Da es ein normaler Flug, kein Notfall o.ä. war, somit völlig korrekt: Landung verweigert und Weiterflug zu einem Airport mit Nachtflugerlaubnis.
Wenn überhaupt liegt ein Fehler bei der Cockpit- Crew (und wahrscheinlich auch der Leitstelle der Condor) vor, dass die sich auf das 'Rennen mit der Zeit' eingelassen und nicht gleich CGN angeflogen haben.
Nur beim Start ist das anders, da kann auch eine Startfreigabe verweigert werden, wenn sie gegen solche Regeln verstoßen würde.
Den konkreten Fall kenne ich nicht, aber der Grundsatz ist, dass die Flugsicherung immer eine Landefreigabe erteilt (wenn die Runway frei ist). Es könnte ja sein, dass es gewichtigere Gründe gibt, die eine Landung nötig machen. Die Abweichung von den Nachtflugregeln muss der Pilot anschließend den Behörden (Luftaufsicht) erklären. Wenn er es nicht kann, wird es halt teuer.
Nur beim Start ist das anders, da kann auch eine Startfreigabe verweigert werden, wenn sie gegen solche Regeln verstoßen würde.
Nur, wenn Neu-Isenburg "quasi schon aufm Flughafen Gelände" liegt. Und da war sie erst 23:59:59.
Und danach ist halt Schluss.