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Ryanair muss von Dritten verkaufte Flugtickets anerkennen

FRANKFURT/M. - Die Billigfluggesellschaft Ryanair muss Flugtickets, die über Drittanbieter wie Internetportale verkauft wurden, wieder anerkennen. Eine entsprechende Verfügung hat das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag des Händlers CheapTickets.de erlassen. Wie ein Ryanair-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte, sei die einstweilige Verfügung aber nur unmittelbar für den Antragssteller gültig und greife zudem erst, wenn eine übersetzte Version bei der Fluggesellschaft in Irland eingegangen sei.



Am 11. August hatte die Ryanair allen Dritthanbietern den Absatz ihrer Tickets untersagt. Dies sollte für alle Ryanair-Flüge vom 25. August an gelten. Bereits bei Internetagenturen gebuchte Tickets würden ihre Gültigkeit verlieren. Ryanair verlangte, dass Drittanbieter ihren Kunden den Preis für bereits bezahlte Tickets zurückerstatten und diese Kunden direkt bei Ryanair buchen sollten. Die Fluggesellschaft begründete die Stornierung damit, dass die Internet-Anbieter das Markenzeichen von Ryanair missbrauchten und Gebühren auf die Flugpreise aufschlügen.

Nach Erhalt der Informationen von Ryanair wollte auch die Kommission überprüfen, ob das Vorgehen der Fluggesellschaft mit dem EU-Gesetz für Passagierrechte vereinbar sei, hieß es aus der Kommission. Die Richtlinie sieht unter anderem Entschädigungsregelungen für Passagiere vor, denen der Bord-Zugang versagt wird.
© aero.de, dpa | 26.08.2008 08:08

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Beitrag vom 26.08.2008 - 19:48 Uhr
Thats good news
Saludos


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