Insiderhandel 2006?
Älter als 7 Tage

Paris klagt Aktionäre und Manager von EADS an

Airbus Verkaufsleiter John Leahy
Airbus Verkaufsleiter John Leahy auf der ILA 2012, © aero.de
PARIS - Die Staatsanwaltschaft Paris hat Anklage wegen Insider-Handels gegen die früheren EADS -Großaktionäre Daimler und Lagardère und mehrere Manager erhoben. Dabei geht es um Vorgänge aus dem Jahr 2006.

Der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern EADS und Daimler bestätigten das Verfahren. Zudem richtet sich die Anklage gegen sieben frühere Spitzenleute von EADS. Darunter ist auch John Leahy, Verkaufschef der EADS-Tochter Airbus. Die Beteiligten hatten während des Ermittlungsverfahrens die Anschuldigungen bestritten.

Daimler und der französische Lagardère-Konzern hatten 2006 große EADS-Anteile abgestoßen. Die Aktie des Luftfahrtkonzerns war wenig später nach Bekanntgabe von Verzögerungen bei der Produktion des Airbus A380 abgestürzt.

"Wir bestätigen, dass auch gegen uns Anklage erhoben wurde", sagte eine Daimler-Sprecherin in Stuttgart. Weitere Details konnte sie noch nicht nennen. Zunächst müsse die Klageschrift geprüft werden. Ein Termin für eine Verhandlung liege dem Konzern noch nicht vor.

Ein EADS-Sprecher sagte, der Konzern habe Kenntnis von dem Verfahren, das sich auf Vorgänge aus dem Jahr 2006 beziehe. Zudem verwies er darauf, dass die französische Börsenaufsicht bereits 2009 Vorwürfe gegen die Beteiligten fallengelassen hatte.

Insider haben etwa berufsbedingt Informationen über börsennotierte Unternehmen, die öffentlich noch nicht bekannt sind. Nutzen sie das exklusive Wissen zum eigenen Vorteil aus, etwa um früher als andere Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, machen sie sich strafbar. Auch die Weitergabe von Insidertipps ist verboten.

Für Insider-Handel drohen in Frankreich bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zum Zehnfachen des Gewinns aus den Geschäften.
© dpa-AFX | 03.12.2013 08:14

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Beitrag vom 04.12.2013 - 20:30 Uhr
Es trifft schon die richtigen ...
Beitrag vom 04.12.2013 - 09:14 Uhr
Nicht ganz!
Es gibt Vorgänge, die veöffentlicht werden müssen - vgl. Aktiengesetz..
Ein Beispiel war die Ankündigung von Boeing, daß weniger 747-8 pro Jahr gebaut werden könnten.
Kurz vor einer solchen negativen Pflichtmitteilung dürfen die Topmanager plus "Anhang" nicht verkaufen.
Beitrag vom 04.12.2013 - 08:16 Uhr
"Insider haben etwa berufsbedingt Informationen über börsennotierte Unternehmen, die öffentlich noch nicht bekannt sind. Nutzen sie das exklusive Wissen zum eigenen Vorteil aus, etwa um früher als andere Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, machen sie sich strafbar."

Bedeutet das, dass niemand in der Airbus Spitze Aktien von Airbus haben dürfte? Denn die Spitze von Airbus weiß doch genau, was im Konzern vor geht.


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