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Lufthansa-Klage gegen einheitliche Gebühren gescheitert

München Tower
Towerkanzel des Flughafens München, © DFS Deutsche Flugsicherung

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LEIPZIG - Die Lufthansa ist mit einer Klage gegen einheitliche Sicherheitsgebühren bei An- und Abflügen auf deutschen Flughäfen endgültig gescheitert. Nachdem die Airline bereits in zwei Instanzen unterlegen war, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auch die Revision zurück. Die einheitlichen Gebühren für die Sicherung der An- und Abflüge durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) seien rechtens, entschied der 3. Senat.

Die Leistung, die den Fluglinien zugutekomme, sei auf allen internationalen Flughäfen in Deutschland "im Wesentlichen" gleich. Die Lufthansa hatte argumentiert, gleiche Gebühren an kleinen wie großen Flughäfen seien wettbewerbsverzerrend. Die Arbeit der DFS an weniger frequentierten Flughäfen werde mit den Gebühren von den ganz großen Flughäfen, die die Lufthansa in erster Linie ansteuert, "quersubventioniert". Stattdessen müsse doch nach dem Kostendeckungsprinzip abgerechnet werden. Je stärker frequentiert der Flughafen, desto günstiger müssten die Kosten für die Leistung der Flugsicherung werden.

Lufthansa wartet schriftliche Begründung ab

"Wir bedauern, dass das Gericht nicht unserer Argumentation gefolgt ist und warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab", erklärte Lufthansa-Sprecher Peter Schneckenleitner. "Die somit weiterbestehende Quersubventionierung - die Nutzer der großen Flughäfen subventionieren die Nutzer kleinerer Flughäfen - ist nicht mehr zeitgemäß und aus unserer Sicht wettbewerbsverzerrend".

"Wenn feststeht, dass die Kosten an den einzelnen Flughäfen sehr weit auseinanderdriften, erfordert es das Kostendeckungsprinzip, möglichst real abzurechnen", erklärte der Anwalt, der die Lufthansa in dem Verfahren vertrat. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter folgten dem nicht. Es gebe einen weiten Ermessensspielraum, wie die Gebühren zu gestalten sind, hieß es. Für Lufthansa ging es um hohe Beträge. Sie war konkret gegen zwei Gebührenbescheide über insgesamt 6,5 Millionen Euro für die Flugsicherung im Februar und März 2004 vorgegangen.

(Az.: BVerwG 3 C 29.08 - Urteil vom 10. Dezember 2009)
© dpa | Abb.: DFS | 10.12.2009 08:33


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