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TUI Travel hatte das Aktienpaket von 9,9 Prozent im Zuge der Eingliederung der TUIfly City-Strecken in die Air Berlin-Netze im Oktober 2009 erworben und dafür 33,5 Millionen Euro gezahlt. Planungen für eine höhere Beteiligung oder eine Überkreuzbeteiligung der Unternehmen waren zuvor am Widerstand der Wettbewerbshüter gescheitert und wurden nicht weiter verfolgt.
Im anschließend in Abstimmung mit dem Kartellamt umgesetzten Beteiligungsmodell verzichtete TUI Travel auf Stimm- und Vetorechte. Zugleich verpflichtete sich TUI Travel im September, die Beteiligung später wieder abzubauen.
"Auch dieses Modell der Beteiligung war unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht unproblematisch", erklärte eine Sprecherin des Bundeskartellamts am Mittwoch gegenüber aero.de. "Die Beteiligung soll in mehreren Schritten komplett abgebaut werden."
Für den Fall, dass das Kartellamt die Beteiligung nicht genehmigt, hatten TUI Travel und Air Berlin einen Alternativplan gefasst, unter dem TUI Travel eine Ausgleichszahlung in Höhe von 15,0 Millionen Euro an die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft leistet.
Air Berlin hatte die verlustbringenden TUIfly City-Netze am 25. Oktober 2009 im eigenen Flugplan konsolidiert. Fluggerät und Besatzungen des Unternehmens wurden im wet lease übernommen.
© aero.de | Abb.: TUIfly | 31.03.2010 11:03
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