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Sie wird vertreten von der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit Sitz in Langen. Das Gericht soll klären, ob die Flugverbote für die Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen in Ordnung waren.
Die Fluggesellschaften meinen, dass die Verbote nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Grimsvötn im Mai 2011 nicht ausreichend belegt waren. Um Schadensersatz geht es vor dem Verwaltungsgericht nicht. Dafür sind andere Gerichte zuständig.
© dpa-AFX | 23.04.2013 06:36
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