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Etihad habe beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, diese Codeshare-Flüge "bis zum Ende des Winterflugplans (26. März 2016) durchführen zu können", teilte das Unternehmen aus dem Emirat Abu Dhabi am Donnerstag mit.
So wären Fluggäste, solange das Verfahren noch andauere, keinen Unannehmlichkeiten wie etwa einer nochmaligen Gepäckaufgabe beim Umsteigen ausgesetzt.
Beim Oberverwaltungsgericht hatte Etihad am Montag Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig eingelegt. Demnach sind die umstrittenen Strecken nicht von den Vereinbarungen zwichen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) abgedeckt.
Etihad ist anderer Ansicht. Das Braunschweiger Gericht habe das Luftverkehrsabkommen und den zugehörigen Streckenplan "fehlerhaft ausgelegt", stellte der Staatskonzern fest.
Die fraglichen Codeshares, also das Angebot eines Fluges unter zwei Flugnummern (Codes), seien sechsmal für die folgenden Flugpläne genehmigt worden.
"Seit das Angebot von Air Berlin jedoch als Folge dieses Codeshare-Netzwerks wettbewerbsfähiger geworden ist, hat Lufthansa auf das Verkehrsministerium Einfluss genommen, um dieses konkurrenzfähige Angebot abzublocken", kritisierte der Leiter der Rechtsabteilung von Etihad, Jim Callaghan.
© aero.de, dpa-AFX | 07.01.2016 14:39
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