Insolvenz
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Air-Berlin-Flugzeug wartet weiter auf Starterlaubnis in Island

Air Berlin Airbus A320
Air Berlin Airbus A320, © Maarten Visser

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REYKJAVIK / DÜSSELDORF - Ein Flugzeug der insolventen Air Berlin nach Düsseldorf steckt weiter auf Island fest.

"Das Flugzeug ist noch in Keflavik. Wir haben den Flughafen auch über das Wochenende aufgefordert, sein rechtswidriges Handeln umgehend zu beenden", sagte der Sprecher der Fluglinie, Ralf Kunkel, dem "Tagesspiegel".

Sämtliche seit der Insolvenzanmeldung am 15. August 2017 angefallenen Rechnungen seien pünktlich bezahlt worden. Man habe dem Flughafen zudem mehrfach mitgeteilt, dass er eventuell bestehende Forderungen für den Zeitraum davor aufgrund des geltenden Insolvenzrechts zur Insolvenztabelle anmelden müsse.

"Das gegenwärtige Verhalten der Flughafengesellschaft ist klar rechtswidrig. Es ist nicht akzeptabel und geht zu Lasten der Passagiere der Air Berlin", erklärte Kunkel.

Der Betreiber des internationalen Flughafens Keflavik, Isavia, wirft Air Berlin vor, Flughafengebühren nicht gezahlt zu haben. Deshalb gab es keine Starterlaubnis für die Maschine nach Düsseldorf. Alle Passagiere des betroffenen Fliegers hatten laut Air Berlin trotz des Ausfalls noch in der Nacht zum Freitag Island verlassen können. Das Unternehmen hat seinen letzten Flug für den 27. Oktober angemeldet.
© dpa | 22.10.2017 21:41

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Beitrag vom 23.10.2017 - 09:26 Uhr
Die Zwangsfestsetzung oder Beschlagnahme ist international ein durchaus legitimes und gebräuchliches Mittel zur Einbringung von Forderungen. Im vorliegenden Fall kommt es allerdings darauf an ob das deutsche Insolvenzgesetz auch in Island Anwendung findet. Als Nicht EU-Mitglied ist müsste Island die europäischen Bestimmungen als assoziiertes Mitglied anerkannt haben. Ob solch eine Anerkennung besteht müssen jetzt wohl die Anwälte klären. Der Flughafenbetreiber geht hier auf Nummer sicher oder hat genaue Kenntnis über die Sachlage. Sonst wäre es tatsächlich rechtswidrig den Flieger festzusetzen.
Beitrag vom 23.10.2017 - 09:04 Uhr
Also bei Aerotelegraph heißt es dazu, das Island nationales Recht umsetzt.

 http://www.aerotelegraph.com/island-widerspricht-air-berlin

Das ist eigentlich auch logisch. Was interressiert Island die undurchsichtigen Insolvenzvorschriften in Deutschland. Umgekehrt würde sich in D auch niemand um Isländisches, pakistanisches oder kenianisches Recht kümmern. Internationales Recht im eigentlichen Sinn gibt es nicht.
Beitrag vom 23.10.2017 - 08:04 Uhr
Also bei Aerotelegraph heißt es dazu, das Island nationales Recht umsetzt.

 http://www.aerotelegraph.com/island-widerspricht-air-berlin


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