Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste nicht unangemessen entgegen der Gebote von Treu und Glauben, begründete der Senat das Urteil.
Die Kläger, die bereits in den Vorinstanzen unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt. Von insgesamt 2766,32 Euro erhielten sie nur einen kleinen Betrag für nicht verbrauchte Steuern zurück.
© dpa | 20.03.2018 17:14
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