Verwandte Themen
Nicht geltenlassen will Europa unter anderem, dass Teile der rückzuzahlenden Anschubfinanzierung für den Großflieger A380 illegale Exportsubventionen gewesen sein sollen sowie die pauschale Schlussfolgerung, dass Hilfen für Airbus dem US-Erzrivalen Boeing geschadet haben sollen.
Europa weist auch die Klassifizierung als Subventionen von Infrastruktur-Maßnahmen seitens der EU-Mitgliedstaaten zurück. Airbus zahle dafür Markt-übliche Miete. Dazu zählen die Verlängerung von Landbahnen oder die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs in Hamburg.
Die USA könnten nun in einigen Bereichen, die sie verloren haben, ebenfalls Berufung einlegen. Washington hat für Mittwoch eine Sitzung des WTO-Schiedsgerichts einberufen; bis dahin musste Europa seinen Einspruch in Genf vorlegen. Der WTO-Abschlussbericht kann nun nicht formell angenommen werden. Die Berufungsinstanz hat nun eigentlich 90 Tage Zeit für eine Entscheidung. Aus EU-Kreisen hieß es aber, die Frist werde vermutlich deutlich überschritten werden.
Der Dauer-Streit zwischen Europa und den USA um ihre Flugzeugbauer ist beispiellos in seiner Komplexität. 1992 hatten Washington und Brüssel ein bilaterales Abkommen zur Regelung von Staatshilfen für den zivilen Flugzeugbau unterzeichnet. Die USA kündigten die Übereinkunft 2004 auf und zogen vor die WTO.
Beide Seiten werfen sich vor, Airbus und Boeing unfair zu subventionieren. In beiden Fällen laufen Prozesse bei der WTO. Ein bereits dreimal verschobener Zwischenbericht der WTO zu Boeing wird für Mitte September erwartet. "Wir haben klar gemacht, dass wir erwarten, dass dies der letzte Aufschub war", sagten EU-Mitarbeiter.
"Dieser Streit ist zu wichtig, um rechtliche Fehlinterpretationen offen zu lassen", sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. Ansonsten drohe ein gefährlicher Präzedenzfall.
© dpa, aero.de | Abb.: AIrbus S.A.S. | 21.07.2010 08:22
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.