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Fracht soll von Luftverkehrsabgabe ausgenommen bleiben

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AeroLogic Boeing 777F, © AeroLogic

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FRANKFURT - Ein neuer Gesetzesentwurf zur geplanten Luftverkehrssteuer lässt laut einem Pressebericht den Frachtverkehr außen vor. Dieser stehe "in einem intensiven internationalen Wettbewerb" und sei "sehr preissensibel", heißt es in dem Entwurf, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Freitag) vorliegt. Dieser Passus ist laut der Zeitung in der früheren Fassung des Gesetzentwurfs noch nicht enthalten gewesen.

Am 1. September soll das Kabinett die Pläne zur Haushaltssanierung beschließen, die dem Staat insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro durch Steuererhöhungen und Subventionskürzungen zukommen sollen.

Eine weitere Änderung gebe es bei den Aufschlägen für die Passagiere, berichtet die Zeitung: Statt der 13 Euro auf kurze und 26 Euro auf lange Strecken sollen jetzt Steuern nach einem dreistufigen Modell erhoben werden.

Demnach sollen Flüge im Inland und innerhalb Europas zusätzlich nur 8 Euro kosten, mittlere Flüge mit 25 Euro zu Buche schlagen und Langstreckenflüge nach Amerika und Asien 45 Euro je Strecke und Fluggast kosten. Insgesamt erhofft sich die Regierung Einnahmen von einer Milliarde Euro jährlich durch die Besteuerung.
© dpa, aero.de | Abb.: The Boeing Company | 20.08.2010 13:14


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