Preisabsprachen bei Fracht
Älter als 7 Tage

Airlines müssen fast 800 Millionen Euro Strafe zahlen

Airbus A321 der Air France
Airbus A321 der Air France, © Air France-KLM
BRÜSSEL/PARIS - Air France-KLM, British Airways und neun weitere Fluggesellschaften müssen wegen illegaler Preisabsprachen bei der weltweiten Luftfracht ein saftiges EU-Bußgeld bezahlen. Insgesamt sind es 799,5 Millionen Euro. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und wird deswegen nicht zur Kasse gebeten, wie die EU-Kommission am Dienstag nach mehrjährigen Ermittlungen entschied. Air France-KLM kündigte einen Einspruch gegen die Strafe an.

Bei den Absprachen ging es von 1999 an um die Höhe von Kerosinzuschlägen, die von vielen Fluggesellschaften wegen der Ölpreissteigerungen erhoben wurden. Später führten die Airlines dann auch einen "Sicherheitszuschlag" ein. Die Absprachen dauerten bis Anfang 2006.

Zu den bestraften Airlines gehören auch Air Canada, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas. Das höchste Bußgeld muss der Verbund Air France-KLM mit rund 310 Millionen Euro berappen, die Gruppe selbst rechnet sogar mit einer Belastung von 339,6 Millionen Euro. British Airways folgt mit 104 Millionen Euro.

Die EU-Behörde berichtete: "Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission wurde Lufthansa (einschließlich ihrer Tochtergesellschaft Swiss) die Geldbuße vollständig erlassen, da sie als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt hatte."

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia rechtfertigte das vergleichsweise hohe Bußgeld. "Es ist bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben."

Air France-KLM bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die wirtschaftlichen Analysen hätten gezeigt, dass das beanstandete Verhalten Speditions- und Frachtunternehmen nicht geschadet habe.

Fünf Airlines beantragten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit, die Bußen zu verringern. Die Kommission ging jedoch nicht auf diesen Wunsch ein.

Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Bußen von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes verhängen - dieser Rahmen wird aber in der Regel nicht ausgeschöpft.
© dpa-AFX | Abb.: Air France-KLM | 09.11.2010 21:00

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 10.11.2010 - 07:11 Uhr
"Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission wurde Lufthansa ... die Geldbuße vollständig erlassen, da sie als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt hatte."

Da war sie wohl gut beraten, das zu tun.

Eine frühere Meldung:  http://www.aero.de/news/Neue-Kartelluntersuchungen-gegen-Deutsche-Lufthansa.html


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden