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"Wir werden die Schlichtung gesetzlich verankern", sagte die Ministerin dem "Tagesspiegel" (Dienstag). "Unternehmen, die sich nicht auf freiwilliger Basis beteiligen wollen, sind damit auch in der Verantwortung." Die Gespräche mit den Fluggesellschaften verliefen bislang konstruktiv, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler, sagte am Montag, zwar regele seit 2004 eine EU-Verordnung die Ansprüche von Reisenden gegenüber den Fluggesellschaften. "Was die Durchsetzung des Rechts angeht, sind wir aber noch ziemlich am Anfang."
Bei einer Annullierung oder langen Verspätungen haben Fluggäste nach EU-Recht Ansprüche auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro und Betreuungsleistungen wie etwa eine Hotelunterbringung.
Der Verkehrsexperte der Verbraucherzentralen-Bundesverbands Holger Krawinkel forderte die in Deutschland tätigen Luftfahrtunternehmen auf, sich endlich an der Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr zu beteiligen. Notfalls müssten sie per Gesetz dazu verpflichtet werden. Die vor einem Jahr gegründete Schlichtungsstelle sei ein Erfolg, das zeige die große Kundenzufriedenheit. Bislang wird die Stelle von der Deutschen Bahn und einigen ihrer Konkurrenten getragen.
In einer bundesweiten Internet-Umfrage der Verbraucherzentralen unter 1122 Betroffenen von Flugstörungen gab die Hälfte an, von den Unternehmen überhaupt nicht über ihre Rechte informiert worden zu sein. In 37 Prozent der Fälle sei von den Fluggesellschaften nichts als Ausgleich angeboten worden. Auf Beschwerden hätten die Gesellschaften in 22 Prozent der Fälle nicht reagiert. 32 Prozent gaben an, die Antwort habe länger als ein Monat auf sich warten lassen.
BDF: Fluggesellschaften stehen bei Verbrauchern hoch im Kurs
Die Umfrage, die vom Bundesverbraucherministerium finanziert wurde, ist nicht repräsentativ. Sie decke sich aber mit den Erfahrungen der Verbraucherzentralen, berichtete Rainer Radloff von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Keßler kritisierte eine Blockadehaltung der Fluggesellschaften. Komme es zu einem Gerichtsverfahren, werde es von den Unternehmen meist in die Länge gezogen. Am Ende seien die Fluggesellschaften auf einen außergerichtlichen Vergleich aus, um Grundsatzurteile zu ihrem Nachteil zu vermeiden.
Der Bundesverband Deutscher Fluggesellschaften verwies darauf, dass der Flugverkehr im jüngsten EU-Verbraucherbarometer überdurchschnittlich gut beurteilt worden sei. Auf einer Vertrauensskala von 0 bis 10 hätten die Airlines den Wert 7,0 erreicht.
© dpa, aero.de | Abb.: Flughafen München GmbH | 15.11.2010 17:34
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