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Zudem hat Ungarn einen Steueraufschub genehmigt, mehrfach das Kapital erhöht und Gesellschafterdarlehen gewährt. Beträge wurden von der Kommission nicht mitgeteilt.
Die Wettbewerbshüter wollen prüfen, ob Malev angesichts der finanziell schwierigen Lage auch auf dem "freien Markt" Kredite zu vergleichbaren Bedingungen bekommen hätte. Sollte das der Fall sein, gelten staatliche Hilfen für problematische Unternehmen laut EU- Regeln als beihilfefrei und unproblematisch.
Malev war 2007 nach mehreren erfolglosen Versuchen privatisiert worden. Anfang dieses Jahres einigten sich der letzte Eigentümer, die Moskauer Entwicklungsbank VEB (Wneschekonombank), und die ungarische Regierung darauf, die Fluggesellschaft wieder zu verstaatlichen. VEB hatte die beim Malev-Kauf entstandenen Schulden nicht begleichen können.
Ungarn übernimmt zum Jahreswechsel turnusmäßig für sechs Monate den EU-Vorsitz. Falls die Wettbewerbshüter am Ende des Verfahrens zu dem Schluss kommen sollten, dass die Airline zu Unrecht aus staatlichen Beihilfen Nutzen zog, müssen diese mit Zinsen zurückgezahlt werden.
© dpa-AFX | Abb.: Malev | 21.12.2010 13:04
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