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Ein bei den Regierungen von Nordrhein-Westfalen und Berlin gestellter Bürgschaftsantrag werde gemeinsam mit den Ländern geprüft, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin. Die Prüfung bedeute keine Vorwegnahme, ob eine Bürgschaft gewährt werde.
Unabdingbare Grundvoraussetzung der Entscheidung sei ein "tragfähiges Zukunftskonzept". Air Berlin müsse nun alle nötigen Unterlagen dafür einreichen.
Der Bund kann bei Beteiligung eines ostdeutschen Landes und Bürgschaften von mehr als zehn Millionen Euro eine zusätzliche Absicherung übernehmen, wie die Ministeriumssprecherin erläuterte.
© dpa-AFX, aero.de | 09.06.2017 12:49
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