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"Die Beihilfen sind der Kommission zufolge weder angemessen noch auf das notwendige Minimum beschränkt", schrieb die Kommission.
Ein großer Regionalflughafen wie Leipzig/Halle müsse in der Lage sein, wenigstens einen Teil seiner Kosten für die Infrastruktur selbst zu finanzieren, kritisierten Europas oberste Wettbewerbshüter. Doch im vorliegenden Fall deckten die staatlichen Gelder hundert Prozent der Kosten ab.
Dabei befürchtet die EU-Kommission, dass der Flughafen - das europäische Drehkreuz für den Frachtdienst DHL Express - von einem unfairen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in Deutschland und Europa profitiert.
Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Beihilfe gegen EU-Recht verstößt, muss das Unternehmen die Gelder an den Freistaat Sachsen und das Land Sachen-Anhalt zurückzahlen. Allerdings betonte die Behörde, das die vertiefte Prüfung noch nichts über den Ausgang des Verfahrens aussage.
Schon im Juli 2008 hatte die EU-Kommission eine Garantie des Freistaates Sachsen für den Betrieb des Flughafens Leipzig/Halle in Höhe von 500 Millionen Euro gekippt. Damals argumentierten die Wettbewerbshüter, die Garantie verzerre den Wettbewerb zugunsten des Expressdienstes DHL. Das Unternehmen wurde verpflichtet, an Sachsen den geldwerten Vorteil zahlen, der dem Unternehmen durch die Garantie entstanden war.
© dpa-AFX | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 15.06.2011 14:10
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