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Brüssel hatte im Jahr 2008 beschlossen, Fluggesellschaften in das EU-ETS einzubeziehen. Ab 2012 teilt die EU Airlines freie Emissionsrechte zu. Die freien Kontingente werden danach allerdings von Jahr zu Jahr zurückgefahren, so dass die Unternehmen entweder ihren Ausstoß von Treibhausgasen entsprechend verringern oder zusätzliche Zertifikate am Markt beschaffenen müssen.
Das von der EU beabsichtigte System stellt dabei auf sämtliche Emissionen eines Flugs mit Start- oder Zielflughafen innerhalb des Gemeinschaftsraums ab.
"Bei einem Flug von San Francisco nach London Heathrow fallen 29 Prozent der Emissionen im US Luftraum, 37 Prozent im kanadischen Luftraum und weitere 25 Prozent über hoher See an", argumentiert die ATA. "Nur 9 Prozent der Emissionen entfallen auf den europäischen Luftraum."
Brüssel wende sein Recht damit auf internationale Fluggesellschaften im Luftraum von Drittstaaten an und verstoße so gegen wesentliche Prinzipien des Völkerrechts sowie gegen internationale Abkommen für die zivile Luftfahrt, führte der Verband in seinem Vortrag weiter aus.
Die ATA hatte ihre Beschwerde gemeinsam mit den Fluggesellschaften United Airlines, Continental Airlines und American Airlines vor einem Gericht in London eingereicht. Die Londoner Richter legten den Fall dem EuGH zur Prüfung vor. Eine Entscheidung der EU-Richter wird Ende 2011 oder Anfang 2012 erwartet.
Internationaler Protest
Gegen die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das EU-ETS regt sich auch aus anderen Staaten der Welt Protest. Dem Vernehmen nach hält China inzwischen neue Flugzeugbestellungen bei Airbus zurück, um in Sachen Emissionshandel Druck auf Brüssel auszüuben.
Europäische Fluggesellschaften fürchten indes Wettbewerbsnachteile, da internationale Transitverkehre - beispielsweise über die Schweiz oder Dubai - von den Regelungen begünstigt würden.
© aero.de | Abb.: United Continental | 06.07.2011 09:21
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