Vorentscheidung
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EuGH-Gutachten im Emissionsstreit: Nicht-EU-Airlines müssen zahlen

Boeing 747-446F
Boeing 747-446F der JAL Cargo in Frankfurt, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography

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LUXEMBURG - Die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in den europäischen Handel mit Emissionsrechten ist laut einer Vorentscheidung des höchsten EU-Gerichts zulässig. Die Regelung sei mit dem Völkerrecht vereinbar, schreibt die zuständige Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in ihrem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-366/10). Es gebe "keine rechtlichen Bedenken".

Fluggesellschaften aus China, Indien und den USA hatten zuletzt heftig dagegen protestiert, in das europäische Handelssystem für Emissionen eingebunden werden. Stoßen ihre Maschinen zu viel klimaschädliches CO2 aus, müssen sie nun zahlen, ebenso wie europäische Airlines. Sonst drohten ihnen "Sanktionen bis hin zur Betriebsuntersagung", schreibt Kokott.

Die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs werfe "keine rechtlichen Bedenken auf", heißt es in dem Gutachten. Von Januar 2012 an müssen alle Airlines, die in der EU starten und landen, in den Handel mit Verschmutzungsrechten einbezogen werden. Der Gerichtshof folgt in seinen Urteilen meist der Ansicht der Generalanwälte. Ein Termin für das Urteil steht allerdings noch nicht fest.

Im konkreten Fall wollte der Dachverband der amerikanischen Fluggesellschaften "Air Transport Association of America" (ATA) die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs vor dem High Court of Justice of England kippen. Das britische Gericht bat daraufhin die höchsten EU-Richter um Hilfe bei der Auslegung europäischen Rechts. Das nationale Gericht muss sich beim eigenen Urteil am Spruch der Luxemburger Richter orientieren.
© dpa-AFX | Abb.: world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography | 06.10.2011 14:52

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Beitrag vom 06.10.2011 - 16:33 Uhr
Das kann der EuGH zwar meinen, den Chinesen wird es nicht interessieren. Und es bleibt ein signifikante Benachteiligung der EU-Airlines, sowie schon die Luftverkehrsabgabe eine einseitige Belastung der Deutschen Airlines ist.
Die Luftverkehrspolitik ist und bleibt schizofren: währen Millionen in Flughäfen wie HHN, ERF, ZQW, KSF gesteckt wird, völlig am Bedarf vorbei, wird der Luftverkehr mit ständig neue Abgaben und Restriktionen an den Hubs belegt.
Während CO2-Abgaben erhaben werden. schreitet die Harmonisierung der Luftverkehrskontrollen höchstens mit Trippelschrittchen heran, Waterschleifen und Umwege sind an der Tagesordnung.


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