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Es sei nicht ausgeschlossen, dass dem Unternehmen wichtiges Frachtgeschäft verloren gehe. Zum wirtschaftlichen Schaden wollte sich der Sprecher nicht äußern.
Die geplante Inbetriebnahme der neuen Landebahn ändert die rechtliche Grundlage für den Flughafenbetrieb. Gab es bislang gar kein Nachtflugverbot und demzufolge bis zu 50 Flugbewegungen pro Nacht, soll ab dem 30. Oktober eine Neuregelung greifen, die für den Flughafen noch bis zu 17 Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr vorsieht.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat diese Regelung des Planfeststellungsbeschlusses in der vergangenen Woche aber vorläufig gestoppt, weil dagegen noch Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen sind.
Die Lufthansa hat bislang vergeblich gefordert, die neue Landebahn noch nicht in Betrieb zu nehmen und so die derzeit noch bestehende Regelung beizubehalten. Laut Flughafenbetreiber Fraport sind die Planungen für den Flugbetrieb mit der neuen Bahn ab dem 30. Oktober aber unumkehrbar weit fortgeschritten.
Die neue Piste soll am 21. Oktober offiziell von Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnet und ab dem 30. Oktober flugplanmäßig genutzt werden. Auf der neuen Landebahn selbst sind keine Nachtflüge geplant.
Das Vorgehen der Lufthansa belege die ganze Dramatik des VGH-Beschlusses, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Michael Engel, in Berlin. Ein Mindestmaß an Nachtflugmöglichkeiten habe extrem hohe Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Lufthansa und anderer Fluggesellschaften. Er forderte eine gesetzliche Sicherstellung international wettbewerbsfähiger Betriebszeiten.
© dpa-AFX | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 17.10.2011 13:36
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