Nachtflugverbot
Älter als 7 Tage

Fraport: Sonderregelung für verspätete Flüge kommt

Lufthansa A380
Lufthansa Boeing 747-400, © Deutsche Lufthansa AG

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FRANKFURT - Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport kann auf Ausnahmeregeln vom vorläufigen Nachtflugverbot für verspätete Flieger rechnen. Der hessische Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) habe ihm eine Lösung innerhalb weniger Tage zugesagt, sagte Fraport-Chef Stefan Schulte am Freitag bei der Eröffnung der neuen Landebahn "Nordwest".

Fraport und Lufthansa wenden sich gegen eine strikte Anwendung des Nachtflugverbots auch für etwa durch Witterungseinflüsse verspätete Flieger. Solche Ausnahmeregeln seien international aber absolut üblich, erklärte Schulte.

Als Beispiel haben Fraport und Lufthansa den zweiten Sonntag im September angeführt, bei dem schwere Gewitter den Flugbetrieb in Frankfurt massiv gestört hatten. Die Flüge wurden bis spät in die Nacht nachgeholt. Nach dem vom 30. Oktober an geltenden Nachtflugverbot hätten rund 6000 Fluggäste in Frankfurt übernachten müssen, davon rund 4500 der Lufthansa. Das Unternehmen bezifferte die möglichen Kosten auf 800.000 Euro.

Laut "Bild" hat das hessische Verkehrsministerium nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Nachtflugverbot die strikte Einhaltung verfügt. Auch die Gewerkschaft der Flugsicherung hatte geschildert, dass nach geltender Rechtslage bereits startklare Flieger wieder zurückgeschickt werden müssten, sofern sie nicht vor 23.00 Uhr starten könnten.
© dpa-AFX | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 21.10.2011 11:43

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Beitrag vom 23.10.2011 - 13:52 Uhr
Wenn man den Luftverkehrsstandort Frankfurt massiv schädigen möchte und die Lufthansa in die Pleite zwingen will, dann muss man um 2300 das Licht ausdrehen, egal was passiert. Dann haben alle ihre Ruhe, die Wirtschaft wird auch weitere Aktivitäten einstellen und verlagern. Der Flugverkehr wird stark zurückgehen und so zwei oder drei Jahre später kann dann der letzte in FRA die übrigen Lichter ausdrehen... Nur die Arbeitslosigkeit wird dann noch steigen. Gute nacht Freunde...
Beitrag vom 23.10.2011 - 11:37 Uhr
Der VGH kann mittlerweile alle Schuld von sich weisen. Der Landesentwicklungsplan widerspricht eindeutig dem Planfeststellungsbeschluss. Das man innerhalb der letzten 2 Jahre, nach dem Urteil, die Flugpläne nicht geändert hat und stattdessen auf ein Wunder beim Bundesverwaltungsgericht hofft, ist kein Problem des VGH.
Durch die Inbetriebnahme der neuen Bahn wurde der VGH zum Handeln gezwungen. Auch das ist keine Überraschung.
Der Landesentwicklungsplan wurde ja nicht durch das Gericht erstellt, sondern durch die hessische Landesregierung. An den, und insbesondere der Festlegung "Landebahn gegen Nachtflugverbot", hat man sich beim Planfeststellungsbeschluss nicht gehalten.
Beitrag vom 23.10.2011 - 10:03 Uhr
@ETOPS,

"Bei einer verspätung musst du doch die Leute landen lassen ? Wo sollen die hin ? "

steht im Flugplan unter "alternate".....
Das Problem dürften dort aber die Passagiere sein. Die können nicht im Flieger übernachten....Am Boden muß die nötige Infrastruktur vorhanden sein.

Kleiner Nachtrag:
Vor Ort muß auch Personal sein. Nach 23:30 dürften kaum noch andere Verkehrsanbindungen zum Flughafen existieren...

Dieser Beitrag wurde am 23.10.2011 10:33 Uhr bearbeitet.


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