Verwandte Themen
Damit muss das Ermittlungsverfahren, das der zuständige Richter vor einem Monat für abgeschlossen erklärt hatte, fortgeführt werden. Bei dem Unglück auf dem Madrider Flughafen Barajas im August 2008 war eine Maschine vom Typ MD-82 der spanischen Fluggesellschaft Spanair nach dem Start abgestürzt. 154 Menschen starben, 18 Insassen überlebten.
Die Staatsanwaltschaft verlangte nun eine genaue Auflistung der Verletzungen und des Familienstands jedes Passagiers. Diese Informationen seien wichtig für die Festlegung der Entschädigungen, betonte die Anklagebehörde.
Nur zwei Wartungstechniker sollten sich vor Gericht verantworten, hatte der Ermittlungsrichter Juan Javier Pérez entschieden. Er legte ihnen zur Last, die Unglücksmaschine trotz eines technischen Defekts für den Start freigegeben zu haben. Das Verfahren gegen Manager der Fluggesellschaft stellte er ein. Deshalb beantragte ein Zusammenschluss der Opfer, die Ermittlungen neu aufzurollen.
© dpa | 13.01.2012 07:44
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.