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Gericht bestätigt umstrittene Flugroute am Hauptstadtflughafen

BER-Installation
BER-Installation, © Berliner Flughäfen

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BERLIN - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Freitag die umstrittene Müggelsee-Flugroute vom neuen Hauptstadtflughafen bestätigt. Es wies Klagen von Anwohnern und Naturschutzverbänden zurück, die für die Startroute eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert hatten. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte jedoch, dies sei nach deutschem und EU-Umweltrecht nicht nötig.

Es genüge die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau des Flughafens, die im Planfeststellungsverfahren erfolgte.

Kläger-Anwältin Franziska Heß reagierte enttäuscht auf das Urteil und sagte: "Wir gehen fest davon aus, dass wir die Angelegenheit in Leipzig klären lassen werden." Das OVG hat die Revision zum dortigen Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falls zugelassen. Die Naturfreunde Deutschlands prüfen, zusätzlich vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Wenn der Flughafen in Betrieb ist, sollen bei Ostwind rund 122 Flugzeuge pro Tag über dem Müggelsee abfliegen. Das wäre knapp jede dritte startende Maschine. Ein Aus für die Route könnte zusätzliche Kapazitätsschranken für den Flughafen bedeuten.

Im Januar hatte das OVG die Wannsee-Route im Westen Berlins für rechtswidrig erklärt, die über einen Forschungsreaktor führt. Das Risiko für einen Flugunfall oder einen terroristischen Anschlag sei nicht ermittelt worden. Gegen diese Entscheidung hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Revision eingelegt. Im September steht am OVG eine weitere wichtige Flugroute zur Disposition, gegen die die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow geklagt hat.

Das BAF hatte die Routen für den neuen Flughafen 2012 festgelegt. Sie verlaufen großteils anders als im Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg von 2004 unverbindlich geplant, was andauernde Anwohnerproteste zur Folge hatte.

Aus Umweltsicht erklärte Richter Fieting, diese Konflikte seien durch den Beschluss von 2004 bewältigt. "Relevante Umweltauswirkungen sind lediglich im Nahbereich des Flughafens und in geringeren Flughöhen als hier zu erwarten."

Die Müggelsee-Anwohner hatten mit einer Beschwerde auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie leitete Ende Mai ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil der Bund Umweltbelange bei der Flugroutenfestlegung nicht ausreichend berücksichtige.

BAF-Direktor Nikolaus Herrmann sprach von einem Erfolg für seine Behörde. "Das ist jetzt nichts, um jetzt irgendwie zu tanzen oder ähnliches", sagte er. "Aber das Gericht hat gesagt: Was wir gemacht haben, ist solide, und darüber bin ich zufrieden."

Brandenburgs Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider (SPD) sagte, das Urteil bringe die erwartete Klarheit. Flughafensprecher Ralf Kunkel sagte: "Es bestätigt die sorgfältige Arbeit der Bundesbehörden."
© dpa | Abb.: Berliner Flughäfen | 14.06.2013 17:16


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