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Auf der sogenannten EU-Luftsicherheitsliste sind etwa Unternehmen gelistet, die in der EU nicht arbeiten dürfen, weil sie die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Wegen der geltenden Sanktionen ist der EU-Luftraum ohnehin für fast alle russischen Flieger gesperrt.
EU-Verkehrskommissarin Adina Valean betonte in einer Mitteilung vom Montag, dass die Entscheidung keine weitere Sanktion gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs, sondern ausschließlich aus Sicherheitsbedenken getroffen worden sei.
Das russische Luftfahrtamt habe Fluggesellschaften erlaubt, Hunderte Flieger in ausländischem Besitz ohne ein sogenanntes Lufttüchtigkeitszeugnis zu betreiben. Ein solches Zeugnis wird auch vom Luftfahrtbundesamt ausgestellt und ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Flugzeug in Betrieb genommen werden darf.
Teil der EU-Sanktionen gegen Russland ist, dass Ersatzteile und Ausrüstung für russische Luftfahrtunternehmen nicht mehr an Moskau verkauft werden dürfen. EU-Angaben zufolge sind drei Viertel der russischen Verkehrsflugzeuge in der EU, den USA und Kanada gebaut worden.
© dpa-AFX | 11.04.2022 14:28
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