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Die obersten hessischen Verwaltungsrichter hatten im September die Südumfliegung für rechtswidrig erklärt und keine Revision in Leipzig zugelassen. Dagegen wendet sich die Beschwerde der BAF. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil wird die Südumfliegung genutzt.
Der VGH hatte mehreren Klagen gegen das für die Flugrouten verantwortliche BAF stattgegeben. Als Hauptargument nannten die Richter, die Südumfliegung, bei der startende Maschinen auf dem Weg nach Norden zunächst eine Südkurve fliegen, stehe der Kapazitätserweiterung des Flughafens im Wege.
Das BAF argumentiert unter anderem, dass bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, ob die Kapazität vorzeitig durch eine entsprechende Flugverfahrensplanung gewährleistet werden muss. Zudem könnten Lärmbetroffene nicht - wie nun geschehen - mit einer geringeren Kapazität des Flughafens argumentieren, wenn die derzeitige Route die lärmgünstigste sei.
© dpa | Abb.: Fraport AG | 05.02.2014 15:56
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