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Im Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nahm der Vertreter der Airline am Freitag den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück. Am Vortag hatte das Arbeitsgericht den Streik des Kabinenpersonals bei der Lufthansa am Flughafen der Landeshauptstadt erlaubt. Dagegen war das Unternehmen zunächst in Berufung gegangen.
Laut Gericht ist mit der Rücknahme des Antrags durch die Lufthansa das gesamte Verfahren auf null gestellt. Zuvor hatte die 13. Kammer des Gerichts in zweieinhalbstündiger Verhandlung zu erkennen gegeben, dass sie wie die Vorinstanz entscheiden wolle.
© dpa | 12.11.2015 18:11
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