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Die Lufthansa hatte eine einstweilige Verfügung gegen den seit Freitag laufenden Arbeitskampf eingereicht. Die Gewerkschaft will bis diesen Freitag weiter streiken.
Zuvor war der Vorschlag des Gerichts gescheitert, dass beide Seiten sich auf ein Spitzengespräch mit einem sofortigen Stopp des Streiks einigen. "Wir haben einen Versuch unternommen, der nichts mehr bringt", sagte Richter Rainer Lösch. "Da sind wir jetzt."
Düsseldorfer Arbeitsgericht stoppt Streik in Düsseldorf
Am Dienstag hatte das Düsseldorfer Arbeitsgericht weitere Streikmaßnahmen der Lufthansa-Flugbegleiter am selben Tag untersagt. Die am späten Nachmittag bekanntgegebene Entscheidung bezog sich nur auf Dienstag, weil dies dem Antrag der Lufthansa entsprach, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte.
Das Düsseldorfer Gericht hält den Arbeitskampf für rechtswidrig, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert habe. Es bleibe zum Beispiel unklar, ab welchem Mindestalter, nach welcher Wartezeit und für welchen Zeitraum die von der Gewerkschaft Ufo verlangten Versorgungsleistungen gewährt werden sollten, erläuterte das Gericht.
Praktische Auswirkungen hatte der Beschluss offensichtlich nicht: Er kam zu spät, um einen schon abgesagten Flug nach München doch noch durchzuführen, und drei weitere Flüge am Abend hatte die Lufthansa bereits trotz des Streiks planen können.
Zuvor hatte die Lufthansa bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf und auch Darmstadt einstweilige Verfügungen gegen den seit Freitag voriger Woche laufenden Arbeitskampf eingereicht. Auch das Darmstädter Gericht wollte noch am Dienstag entscheiden.
Lufthansa geht in Düsseldorf erneut vor Gericht
Die Lufthansa will den Streik des Kabinenpersonals auch für die nächsten Tage vom Düsseldorfer Arbeitsgericht verbieten lassen. Das teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Nunmehr reichte die Airline einen weiteren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung nach, der sich auf die Streikdrohung bis einschließlich Freitag bezieht.
Wann darüber entschieden wird, wurde nicht mitgeteilt. Die Entscheidungen des Gerichts gelten nur für den Standort Düsseldorf.
Für Mittwoch hat die Lufthansa wegen des Streiks 930 Flüge an den Airports Frankfurt, München und Düsseldorf gestrichen. Von den Annullierungen sind insgesamt fast 100 000 Kunden betroffen, wie das Unternehmen mitteilte.
© dpa-AFX, aero.de | 10.11.2015 18:26
Kommentare (7) Zur Startseite
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Ich habe doch nicht gesagt, dass die Rechtslage einfach ist. Aber so wie die Gewerkschaften ihre Optionen nutzen, darf Lufthansa das auch. Dazu gehört, Streiks rechtlich überprüfen zu lassen. Das ist dann eben keine Provokation, sondern einfach gleiches Recht für alle.
Na ja, also wenn's so einfach wäre, wie könnten dann in drei identischen Gerichtsverfahren Anfang September 2 Richter zu der Erkenntnis kommen, dass die VC-Streiks rechtmäßig sind und der dritte Richter nicht?
Das DLH-Management zeigt hier nur wieder seine ganze Kurzsichtigkeit, denn natürlich führt jede Niederlage vor Gericht in erster Linie dazu, dass zukünftige Streiks immer wasserdichter organisiert, vorbereitet und durchgeführt werden und nicht etwa dazu, dass Streiks verhindert werden. Das aber kapieren die Testosteron-Boys an der DLH-Spitze in ihrem quasi religiösen Feldzug gegen das eigene Personal nicht.