Tarifkonflikt der Flugbegleiter
Älter als 7 Tage

Arbeitsgericht erlaubt Streik bei der Lufthansa in Düsseldorf

Streik der Vereinigung Cockpit
Geparkte Flugzeuge auf dem Flughafen Frankfurt, © Deutsche Lufthansa AG

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DÜSSELDORF - Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hat den Streik des Kabinenpersonals bei der Lufthansa am dortigen Standort erlaubt. Es wies eine Klage der Lufthansa am Mittwoch zurück (Az.: 4 Ga 82/15). Die Tarif- und Streikforderung der Gewerkschaft Ufo sei zwar allgemein gehalten, dies führe aber nicht zu einer Rechtswidrigkeit.

Die Gesamtumstände seien der Lufthansa bekanntgewesen. Es bestehe auch keine Friedenspflicht.

Die Airline hatte beantragt, den Streik als rechtswidrig zu verbieten. Das Streikziel sei nicht klar formuliert und für die Gegenseite daher nicht auf seine Rechtmäßigkeit überprüfbar.

Am Vortag hatte die 1. Kammer des Gerichts noch der Lufthansa Recht gegeben. Sie entschied, die Gewerkschaft habe ihre Streikziele nicht klar genug definiert, der Ausstand sei deshalb rechtswidrig. Diese Entscheidung bezog sich aber nur auf den Dienstag.

Am Mittwoch entschied nun die 4. Kammer für die Streiktage bis einschließlich Freitag. Die Lufthansa wickelt am Düsseldorfer Airport täglich gut 30 Starts und Landungen ab.

"Es gab 16 Monate intensive Verhandlungen und jetzt behauptet die Gegenseite, sie weiß nicht, worum es geht", sagte der Anwalt der Gewerkschaft. Die Lufthansa wisse genau, worum es gehe und habe bei jedem Punkt in den Verhandlungen die Kosten genau vorgerechnet, sagte der Chef der Flugbegleitergewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies. Die Gewerkschaft habe ihrerseits bereits ein Einsparpotenzial von 130 Millionen Euro jährlich angeboten.

Bemühungen des Arbeitsrichters Klaus Olschewski um eine gütliche Einigung blieben erfolglos. Ohne ein Signal des Lufthansa-Vorstands könne man den Streik nicht unterbrechen, sagte Baublies. Zudem habe man bereits ein erfolgloses Schlichtungsverfahren durchlaufen.
© dpa-AFX | 11.11.2015 18:31


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