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Die Gesamtumstände seien der Lufthansa bekanntgewesen. Es bestehe auch keine Friedenspflicht.
Die Airline hatte beantragt, den Streik als rechtswidrig zu verbieten. Das Streikziel sei nicht klar formuliert und für die Gegenseite daher nicht auf seine Rechtmäßigkeit überprüfbar.
Am Vortag hatte die 1. Kammer des Gerichts noch der Lufthansa Recht gegeben. Sie entschied, die Gewerkschaft habe ihre Streikziele nicht klar genug definiert, der Ausstand sei deshalb rechtswidrig. Diese Entscheidung bezog sich aber nur auf den Dienstag.
Am Mittwoch entschied nun die 4. Kammer für die Streiktage bis einschließlich Freitag. Die Lufthansa wickelt am Düsseldorfer Airport täglich gut 30 Starts und Landungen ab.
Bemühungen des Arbeitsrichters Klaus Olschewski um eine gütliche Einigung blieben erfolglos. Ohne ein Signal des Lufthansa-Vorstands könne man den Streik nicht unterbrechen, sagte Baublies. Zudem habe man bereits ein erfolgloses Schlichtungsverfahren durchlaufen.
© dpa-AFX | 11.11.2015 18:31
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