Patentschutz beantragt
Älter als 7 Tage

Airbus nimmt Dreistrahlkonzept wieder auf

TOULOUSE - Der europäische Flugzeugbauer Airbus hat Patentschutz für ein neues Dreistrahlkonzept an Großraumflugzeugen beantragt. Die europäische Patentbehörde EPO führt den Vorgang unter der Anmeldenummer 05783890.6, das US Patent- und Markenamt USPTO unter dem Aktenzeichen 20080073459. Airbus nimmt mit dem Patent ein seit Einstellung der McDonnell-Douglas MD-11 Produktion im Jahr 1998 verworfenes Konzept wieder auf.



Ein Airbus-Sprecher schränkte auf Anfrage von aero.de jedoch ein, dass sich das Patent nicht unmittelbar in der Entwicklung neuer Flugzeuge wiederfinden werde. "Das Konzept wurde neben vielen weiteren bereits im Juni 2005 zur Prüfung durch die internationalen Patentbehörden eingereicht. Airbus beantragt regelmäßig gewerblichen Rechtsschutz für Neuentwicklungen seiner Ingenieure."


Das Unternehmen führt in der Patentschrift aus, dass Flugzeugbauer im Langstreckensegment mit Ausnahme des Airbus A340, (A380) und der Boeing 747 aktuell ausschließlich auf zweimotorige Antriebskonzepte setzen. Der Einsatz dieser Technologie an größeren Modellserien bedingt, dass auch die Triebwerke selbst immer größer und schwerer geworden sein.

Dieser Umstand habe die aufwändige Konstruktion stabilerer Tragflächen, Fahrwerke und Rumpfbaugruppen erforderlich gemacht. Zudem seien die Lärmemissionen mit Ausbau der Triebswerksgrößen überproportional angestiegen. Das neue Dreistrahlkonzept stelle einen Ansatz dar, diese Nachteile auszugleichen.

Bei gleicher Gesamtmasse ergebe sich im Vergleich zu Maschinen mit zwei Triebwerken eine optimierte Gewichtsverteilung. Für die Leitwerke stünden im Dreistrahlkonzept mehrere Konstruktionsalternativen zu Verfügung, die zu einer Verbesserung der Aerodynamik im Rumpfbereich genutzt werden könnten. Zudem müsse ein drittes Triebwerk nicht die gleichen Leistungsparameter aufweisen, wie die an den Tragflächen befestigten Fans, was die Flexibiltität in der Konzeption eines neuen Modells erhöhe.

Das Dreistrahkonzept wurde erstmals in den 1970er Jahren an Langstreckenmaschinen der Großserienfertigung eingesetzt. Als typische Vertreter dieser Bauweise gelten die Lockheed L-1011 TriStar und die McDonnell Douglas DC-10.
© aero.de | Abb.: The Boeing Company | 20.04.2008 11:59

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Beitrag vom 21.04.2008 - 17:49 Uhr
Ok, jetzt verstehe ich, warum der Artikel gerade jetzt kommt:
Die US20080073459A1 (also die englische Übersetzung der WO-Anmeldung für das weitere US-Prüfungsverfahren) wurde am 27. März 2008 veröffentlicht.
(zu finden auch über depatisnet).
Beitrag vom 21.04.2008 - 17:34 Uhr
@Inside Man, @AirTommy:

Schaut mal unter WO2006016031 nach. Das ist die Originalanmeldung (allerdings auf Französisch ). Z.B.  http://www.depatisnet.de nehmen....

Der Hauptanspruch der Anmeldung ist schon deutlich enger, als nur "drittes Triebwerk am Heck". Und im Erteilungsverfahren vor dem EPA wurde auch schon ein engerer Anspruch eingereicht. Jetzt geht es nämlich um ein Verfahren zur Lärmminderung.

Erteilt ist nämlich bisher noch gar nix. Nur die Anmeldung ist veröffentlicht worden. Und zwar schon 2006. Warum die Meldung jetzt kommt, verstehe ich auch nicht.

Übrigens lebt ein Patent maximal 20 Jahre lang. Spätestens Juli 2025 kann sich auch Boeing drauf stürzen 8)

Grüße
Beitrag vom 21.04.2008 - 15:59 Uhr
@SDFlight,

im Dezember habe ich hier geschrieben das der Weg einen Werksverbund unter Führung der Mutter Airbus an der Börse gut angesiedelt währe, nach 4 Monaten folgt man dem nun.

[quote]Das mag in kleinen bis mittelständischen Unternehmen gut funktionieren, aber in Weltkonzernen muss man für die Bereiche Spezialisten haben, nur vergessen die Spezialisten leider hin und wieder die Basics über Mitarbeitermotivation und Ehrlichkeit/ Offenheit.[/quote]
Genau, und sicherlich kann man das nur auf Bereiche beziehen.

Grad kommt über den Ticker das die Werke in eine  >Holding< gehen, bin gespannt über die Form.

Gruß


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