Aktuelles aus dem Ressort Sicherheit
Am Samstag meldeten Piloten zweier Maschinen im Landeanflug erneut Sichtkontakt mit dem Fluggerät, teilte die Polizei am Donnerstag mit. In rund 1000 Metern Höhe sei die Drohne den Flugzeugen gefährlich nahe gekommen - in einem Fall auf rund 30 Meter. Eine konkrete Gefährdungssituation habe nicht bestanden, allerdings ermittle man wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, hieß es von Seiten der Polizei.
Wenige Tage zuvor hatte ein Drohnen-Pilot beinahe einen Zusammenstoß mit einer Maschine der Lufthansa verursacht. Über der Gemeinde Schwabhausen (Landkreis Dachau) war ein Airbus A321 mit rund 110 Menschen an Bord nur knapp einem Crash entgangen - die Drohne hatte sich dem Flugzeug in 1700 Metern Höhe bis auf zehn Meter genähert. Im Falle einer Kollision wäre die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet gewesen, betonte die Polizei.
Die maximale Flughöhe einer Drohne darf ohne Ausnahmeregelung 100 Meter nicht übersteigen. Ähnlich wie im jüngsten Fall hatten die Ermittler zunächst ohne Ergebnis nach dem Drohnen-Piloten gesucht. Auch ein Zeugenaufruf lieferte keine neuen Informationen.
© dpa | 18.08.2016 16:17
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