Flugzeugbau
Älter als 7 Tage

Kartellamt gibt grünes Licht für Airbus-Einstieg bei CSeries

Bombardier CS300 und Airbus A320neo
Bombardier CS300 und Airbus A320neo, © Airbus

Verwandte Themen

BONN - Das Bundeskartellamt hat dem europäischen Flugzeugriesen Airbus grünes Licht für die Übernahme der Mittelstrecken-Baureihe des angeschlagenen kanadischen Konkurrenten Bombardier gegeben.

Durch den Zusammenschluss komme es nicht "zu einer erheblichen Behinderung wesentlichen Wettbewerbs", teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag mit. Die Übernahme muss allerdings auch noch von den Kartellwächtern in Österreich und in Kanada genehmigt werden.

Möglicherweise müssten sich auch noch andere Wettbewerbsbehörden mit dem Fall befassen, hieß es in Bonn.

Airbus hatte im Oktober seine Pläne angekündigt, eine knappe Mehrheit an der CSeries Aircraft Limited Partnership (CSALP) - einem Tochterunternehmen von Bombardier - zu übernehmen. Das Unternehmen stellt den neuen Mittelstreckenjet der Kanadier her. Mit dem Zukauf wollen die Europäer ihre Produktpalette im Bereich Passagierjets nach unten abrunden.

Das Bundeskartellamt sieht darin kein Problem, denn Airbus baue vorwiegend Verkehrsflugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität für mehr als 150 Passagiere, während die Bombardier-Tochter auf kleinere Flugzeuge mit 100 bis 150 Plätzen spezialisiert sei. Dieser Flugzeugtyp sei bei europäischen und insbesondere deutschen Fluggesellschaften aber von untergeordneter Bedeutung.

Airbus will 50,01 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen übernehmen, das die CSeries baut. Bombardier behält rund 31 Prozent, die Investitionsgesellschaft der kanadischen Provinz Québec 19 Prozent.

Europas Flugzeug-Schwergewicht muss für den Einstieg zunächst nicht mal Geld auf den Tisch legen, sondern bringt seine Fähigkeiten bei Marketing, Vertrieb, Einkauf und Kundenservice ein
© dpa-AFX, aero.de | 06.12.2017 15:39

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 06.12.2017 - 18:36 Uhr
Als ob das Bundeskartellamt da was zu sagen hätte. Das sollte bzw. ist faktisch ausschließlich Angelegenheit der EU und Kanada. Aber wie üblich müssen die Vorgänge in der Welt von einer Bundesinstitution zumindest kommentiert werden um auf die eigene Wichtigkeit hinzuweisen. In diesem Fall kann man wohl eine Prüfung als einen solchen Kommentar verstehen.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 10/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden