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Arbeitsrechtliche Klage gegen Ryanair in Deutschland möglich

Ryanair Boeing 737-800
Ryanair Boeing 737-800, © The Boeing Company

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FRANKFURT - Beschäftigte des irischen Billigfliegers Ryanair können ihren Arbeitgeber auch vor deutschen Arbeitsgerichten verklagen.

Das hat das Arbeitsgericht Karlsruhe im Fall eines in Baden-Baden stationierten Flugbegleiters entschieden, der sich gegen seine Kündigung zur Wehr setzt. In einem Zwischenurteil habe die Kammer entschieden, dass sie für den Fall zuständig ist, bestätigte am Donnerstag ein Justiz-Sprecher Informationen der Kabinengewerkschaft Ufo.

Ryanair hat dem Sprecher zufolge bereits Berufung angekündigt, die dann vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg verhandelt werden müsste. Die Fluggesellschaft ist der Meinung, dass an ihrem Gerichtsstand nach irischem Arbeitsrecht verhandelt werden müsse.

Dem steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entgegen, der die nationalen Gerichte an den Einsatzorten der Beschäftigten für zuständig erklärt hat.

Ryanair habe sich stets die unklare Rechtslage in Europa zunutze gemacht und sich Gerichtsentscheidungen außerhalb Irlands weitgehend entzogen, erklärte Ufo-Chef Alexander Behrens in einer Mitteilung. Er sei optimistisch, dass die Kündigung gegen den Flugbegleiter nach deutschem Arbeitsrecht unzulässig war.
© dpa-AFX, aero.de | 24.05.2018 14:57

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Beitrag vom 25.05.2018 - 12:52 Uhr
@paulTU154 schrieb,
Tolles Argument, woanders ist es noch viel schlimmer (was stimmt), deshalb muss es hier auch noch viel schlimmer werden.
Wer in einer niedrigen Kaste ist muss das nehmen was er bekommt. Wenn das auch auf europäische Piloten zutrifft, weiß man doch was die drauf haben.
Beitrag vom 25.05.2018 - 07:17 Uhr
@Napsa schrieb,
Solche Menschenunwürdigen Verträge gibt es nicht mal in Saudi Arabien, UAE oder irgendwo auf der Welt.
Aha.
Also sind die Arbeitsbedingungen der Schiffsabwracker in Indien, Pakistan oder Bangladesch bzw. die der Näherin in Kambodscha weit besser als bei FR?
Und in Afrika leben sie in Saus und Braus.
Auch sind die über 2,3 Millionen Menschen die jährlich an den Folgen ihrer Arbeit sterben nicht´s gegen das was FR-Beschäftigte aushalten müssen.
Beitrag vom 25.05.2018 - 03:45 Uhr
Sehr gut, leider Jahre zu spät....

Eine Schande das in Europa Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in der Luftfahrt so lange geduldet wurden.
Warum eigentlich?

Solche Menschenunwürdigen Verträge gibt es nicht mal in Saudi Arabien, UAE oder irgendwo auf der Welt.


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