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In den Randstunden am Morgen und Abend müssen Fluggesellschaften je nach eingesetzten Flugzeugtypen ab September höhere Gebühren zahlen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt am Freitag mitteilte. Die Fluggesellschaften sollen damit dazu gebracht werden, mit leiseren Maschinen oder zu anderen Zeiten zu fliegen.
Von 23.30 Uhr bis 06.00 Uhr gilt an dem Flughafen ein Nachtflugverbot. Gemeinden in Süddeutschland streiten seit Jahren mit den Schweizern über den Fluglärm. Viele Starts und Landungen erfolgen über deutsches Staatsgebiet.
Der Flughafen Zürich liefert ein Preisbeispiel: Der Lärmzuschlag für den verspäteten Start einer Boeing B777-300ER zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr steigt von 800 auf 3.000 Franken, zusätzlich zu den ordentlichen Lärmgebühren in Höhe von 400 Franken (rund 360 Euro).
Für die heimische Fluggesellschaft Swiss gibt es zu bestimmtem Zeiten Ausnahmen von der neuen Regel. Mit den Einnahmen aus den Lärmgebühren werden beispielsweise Schallschutzfenster für Flughafenanwohner finanziert.
© dpa-AFX, aero.de | 07.06.2019 15:55
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