Corona-Krise
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EU gibt Leitlinien zu Fluggastrechten heraus

Easyjet Airbus A320neo
Easyjet Airbus A320neo, © Airbus

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BRÜSSEL - In der Corona-Krise gelten wegen außergewöhnlicher Umstände nicht alle üblichen EU-Passagierrechte.

Dies stellte die EU-Kommission am Mittwoch klar und schlug Leitlinien vor, um vor dem Hintergrund von Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen einheitliche Rechte für alle Reisenden zu sichern.

"Im Falle von Annullierungen muss der Reiseanbieter den Fluggästen das Geld zurückzahlen oder ihnen eine neue Flugverbindung vorschlagen", erklärte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. "Wenn die Passagiere selbst beschließen, ihre Reise zu stornieren, hängt die Erstattung des Ticketpreises von der Art des Tickets ab." Die Unternehmen könnten auch Gutscheine anbieten.

Als Beispiel für Rechte, die wegen der "außergewöhnlichen" Umstände nicht gelten, nannte die Kommission die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum. Die Leitlinien sollten Klarheit für Reisende schaffen und gleichzeitig die Kosten der Transportunternehmen senken. Die Vorschläge betreffen Reisen per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Bus.

© dpa-AFX, aero.de | 18.03.2020 16:07


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