Folgen für 41-Jährigen
Älter als 7 Tage

Hubschrauber-Pilot mit Laser geblendet

LEONBERG - Weil er den Piloten eines Polizeihubschraubers mit einem Laser geblendet haben soll, muss sich ein 41 Jahre alter Mann aus Leonberg (Kreis Böblingen) wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verantworten. 

Nach Angaben der Polizei war der Hubschrauber am Donnerstagabend zu einem Einsatz wegen einer vermissten Person unterwegs, als Pilot und Co-Pilot von einem grünen Laserstrahl geblendet wurden, der das Cockpit traf. 

Die anschließenden Ermittlungen führten zur Hochhauswohnung des 41-Jährigen. Er musste mit aufs Revier und kam nach Einleitung der Polizeimaßnahmen später wieder auf freien Fuß, so die Polizei am Freitag.
© dpa | 20.03.2020 13:48

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Beitrag vom 21.03.2020 - 17:38 Uhr
Es gab schon genug Fälle, wo "Idioten" ohne über ihr riskantes Handeln nachzudenken solche Laserblendungen durchführten. Es wird echt Zeit mal ein deftiges Exempel zu statuieren.
Gilt im Übrigen auch für die Drohnen in Nähe von Flug- oder Verkehrslandeplätzen. Muss erst ein schweres Unglück passieren??? NEIN!!!
Beitrag vom 20.03.2020 - 18:15 Uhr
Alles ist möglich, 1 und 2 fallen schon mal raus weil er nur den Laser mal probieren wollte

... und "zufällig" den Heli anleuchtete? Da muss ein Richter erst mal mitspielen, aber ausschließen kann man es natürlich nicht.
Wenn man dagegen Zeugen findet, die bestätigen, dass er sich öfter über laute Helis beschwert hat und vielleicht noch angekündigt hat, "denen das mal zu zeigen", wer weiss?

Nötig wäre eine angemessene Bestrafung einer solchen Straftat definitiv.

Dieser Beitrag wurde am 20.03.2020 18:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.03.2020 - 18:01 Uhr
Aus dem § 315

"(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Alles ist möglich, 1 und 2 fallen schon mal raus weil er nur den Laser mal probieren wollte und da nichts passiert ist, gibt es auch keine Mindeststrafe, also muss ich @Observer Recht geben, ein weich gespültes Urteil ist zu erwarten ist zu erwarten.

Dieser Beitrag wurde am 20.03.2020 18:05 Uhr bearbeitet.


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