Ermittlungen
Älter als 7 Tage

Ursache für Tower-Kollission eines Kleinflugzeuges weiter unklar

MÜNCHEBERG - Nach dem Aufprall eines Kleinflugzeugs auf den Flugplatz-Tower in Eggersdorf bei Müncheberg (Märkisch-Oderland) dauern die Ermittlungen zur Unglücksursache an.

Die Untersuchungen durch Spezialisten seien noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher der Polizeidirektion Ost, Ingo Heese, am Montag. Der Ultraleichtflieger war am Sonntag in den Tower des Flugplatzes geflogen und in 15 Metern Höhe steckengeblieben.

Unfall am Flugplatz Eggersdorf, © Twitter/Polizeireporter-BM


Kurz zuvor war es laut Polizei beim Landeanflug zu Komplikationen gekommen. Ein 68 Jahre alter Pilot und sein 46-jähriger Sohn konnten verletzt von Einsatzkräften gerettet werden und wurden mit Hubschraubern in Krankenhäuser geflogen.

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei sind die Verletzungen der beiden Insassen nicht lebensbedrohlich. Weitere Menschen kamen bei dem Unfall nicht zu Schaden. Im Turm befand sich zwar zum Zeitpunkt der Kollision ein Mann, er blieb aber unverletzt.

Feuerwehr und Technisches Hilfswerk bargen inzwischen das Flugzeug. Auch Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes waren demnach vor Ort, um die Sprengpatrone am Schleudersitz und die Batterie des Flugzeugs zu entfernen.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) wird nach eigener Aussage nicht aktiv. Der frühere Militärflugplatz in Eggersdorf ist seit diesem Jahr ein Sonderlande- und kein Verkehrslandeplatz mehr; nur bestimmte Nutzer dürfen dort landen. Der Turm war nach Angaben des Flugplatzes erst im Jahr 2013 errichtet worden.
© dpa | 20.07.2020 13:08

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Beitrag vom 20.07.2020 - 15:31 Uhr
@bob.gedat....

Quelle dpa. Was erwartet man?

Ist eh ein Wunder, dass an der Unfallstelle NICHT - wie üblich - "Kerosin" ausgelaufen ist.
Beitrag vom 20.07.2020 - 15:21 Uhr
@nessie: ...... "Sprengpatrone am Schleudersitz", dafür war's wohl zu spät :)
Beitrag vom 20.07.2020 - 14:08 Uhr
@bob.gedat

Das Gesamtrettungssystem. Schießt im Notfall einen Rettungsfallschirm raus, an dem das UL dann hängt. Muss ein UL sogar haben (§3(2) LuftBO).


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