Gewerkschaft
Älter als 7 Tage
VC fordert Anerkennung des Pilotenberufs
FRANKFURT - Die Gewerkschaft "Vereinigung Cockpit" (VC) hat gefordert, den Pilotenberuf staatlich anzuerkennen.
Das Berufsbild "Verkehrsflugzeugführer" müsse wie in vielen anderen europäischen Ländern auch von offizieller Seite anerkannt werden, verlangte die VC am Freitag in Frankfurt.
Als Gründe nannte sie die jahrelange Ausbildung, die permanenten Weiterbildungen sowie die große Führungsverantwortung.
Derzeit sei die Verkehrsflugzeuglizenz einem Gabelstaplerschein gleichgestellt und Piloten würden als angelernte Arbeitskräfte geführt. Das führe zu Nachteilen, wenn es um Weiterbildungen oder Bewerbungsverfahren gehe. Wegen der Corona-Krise ist eine vierstellige Zahl von Kapitänen und Co-Piloten von Arbeitslosigkeit bedroht.
© dpa-AFX | 05.03.2021 12:12
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Beitrag vom 06.03.2021 - 13:23 Uhr
Es wird wohl darum gehen, dass die VC gerne erwirken möchte, dass Scheinerhaltungsstunden oder Simulatorchecks zur Erhaltung eines Ratings oder sogar komplette Ratings als Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt gezahlt werden.
Das ist ein interessanter Gedanke. Ich frage mich ob die Arbeit Agentur da wirtschaftlich denken muss? Das wäre eine ziemlich teure Schulung für im Verhältnis geringe Beiträge zur ALV. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze.
Weil das enorme Kosten sind vermute ich, dass genau das der Grund ist, warum das Arbeitsamt den Beruf bisher nicht anerkannt hat.
Nicht anerkennen bedeutet das jemand beantragt hat und die AA hat nicht anerkannt. Wer war denn der Antragsteller? Wie gesagt, bisher hat sich eher keiner gekümmert.
Dieser Beitrag wurde am 06.03.2021 13:24 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.03.2021 - 11:31 Uhr
->Das Berufsbild "Verkehrsflugzeugführer" müsse wie in vielen anderen europäischen Ländern auch von offizieller Seite anerkannt werden, verlangte die VC am Freitag in Frankfurt.
Verlangen ist das eine aber auf die deutsche KostenvermeidungsBürokratie zu warten das andere. Warum hat noch nicht längst einer mit VC Unterstützung vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das ArbeitsAmt in FRA geklagt? Die Erfolgsaussichten wären sicher sehr hoch. Wie verhält sich eigentlich das AA gegenüber einem europäischen Ausländer in dessen Land das Berufsbild anerkannt ist, der aber hier bei deutscher Airline seine Brötchen verdient(hat). Eine Klage gegen das AA in so einer Konstellation wäre auch interessant. Die VC sollte besser Klagen als Wehklagen.
Beitrag vom 05.03.2021 - 19:20 Uhr
Es wird wohl darum gehen, dass die VC gerne erwirken möchte, dass Scheinerhaltungsstunden oder Simulatorchecks zur Erhaltung eines Ratings oder sogar komplette Ratings als Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt gezahlt werden. Weil das enorme Kosten sind vermute ich, dass genau das der Grund ist, warum das Arbeitsamt den Beruf bisher nicht anerkannt hat.
Kommentare (6) Zur Startseite
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Das ist ein interessanter Gedanke. Ich frage mich ob die Arbeit Agentur da wirtschaftlich denken muss? Das wäre eine ziemlich teure Schulung für im Verhältnis geringe Beiträge zur ALV. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze.
Weil das enorme Kosten sind vermute ich, dass genau das der Grund ist, warum das Arbeitsamt den Beruf bisher nicht anerkannt hat.
Nicht anerkennen bedeutet das jemand beantragt hat und die AA hat nicht anerkannt. Wer war denn der Antragsteller? Wie gesagt, bisher hat sich eher keiner gekümmert.
Dieser Beitrag wurde am 06.03.2021 13:24 Uhr bearbeitet.
Verlangen ist das eine aber auf die deutsche KostenvermeidungsBürokratie zu warten das andere. Warum hat noch nicht längst einer mit VC Unterstützung vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das ArbeitsAmt in FRA geklagt? Die Erfolgsaussichten wären sicher sehr hoch. Wie verhält sich eigentlich das AA gegenüber einem europäischen Ausländer in dessen Land das Berufsbild anerkannt ist, der aber hier bei deutscher Airline seine Brötchen verdient(hat). Eine Klage gegen das AA in so einer Konstellation wäre auch interessant. Die VC sollte besser Klagen als Wehklagen.