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Neue EU-Regeln für Drohnenbetrieb

DHL Drohne
DHL Drohne, © DHL

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BRÜSSEL - Die EU-Kommission hat neue Regeln verabschiedet, die den Einsatz von Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen in einem Teil des Luftraums vereinfachen sollen.

Die Verordnungen enthalten Vorschriften für die Einrichtung eines Luftraums bis 150 Meter Höhe - der sogenannte U-Space oder U-Raum - und sollen ab 2023 gelten, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte.

"Drohnen sind ein fester Bestandteil der künftigen Verkehrs- und Logistiklandschaft", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Es gebe ein enormes Potenzial für neue Fracht- und Lieferdienste sowie andere innovative Anwendungen, darunter in Zukunft auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord.

Die neuen Verordnungen sollen es Drohnenbetreibern ermöglichen, komplexere und weitreichendere Operationen durchzuführen, selbst wenn die Fluggeräte außer Sichtweite sind. Dabei stehe insbesondere der überlastete untere Teil des U-Raums in einer Höhe von bis zu 120 Metern im Fokus. Ziel sei es etwa, Kollisionen zwischen den Drohnen und anderen Luftfahrzeugen zu verhindern.
© dpa-AFX | 22.04.2021 17:36


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