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Der Luftraum bis zu 5.000 Fuß (rund 1.500 Meter) Höhe soll allein den Rettungskräften vorbehalten bleiben. Die Befristung reicht nun sechs Tage länger bis zum 29. Juli, wie Bundesverkehrsministerium und Deutsche Flugsicherung am Freitag mitteilten.
In dem Gebiet sind nicht nur private Flugzeuge verboten, sondern auch Flugmodelle und Drohnen. Die Flugsicherung hat zur Koordination des Luftraums Spezialisten an den Krisenstab entsandt.
© dpa-AFX | 23.07.2021 16:32
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