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Das teilten die Behörden für Wirtschaft und für Finanzen sowie die Flughafengesellschaft am Freitag mit. Die Summe, die je zur Hälfte von Bund und der Hansestadt Hamburg getragen wird, soll sogenannte Vorhaltekosten abdecken, die im Zeitraum März bis Juni 2020 während des ersten Corona-Lockdowns entstanden sind.
Damals waren Flughäfen trotz heftiger Einbrüche bei den Passagierzahlen auch auf Wunsch der Politik offen gehalten worden - damit etwa deutsche Touristen aus dem Ausland nach Hause geholt sowie Masken und Medikamente transportiert werden konnte
© dpa-AFX | 06.08.2021 15:56
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