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So soll bei entsprechenden Ausschreibungen nicht mehr nur der Preis eine Rolle spielen, sondern vor allem auch die Sozialverträglichkeit der Anbieter. Das habe das Land Berlin als Miteigentümer der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) im Aufsichtsrat des Unternehmens durchgesetzt, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag mit.
Es soll unter anderem strenger darauf geachtet werden, dass sich Dienstleister an tarifliche Vorschriften halten, keine illegale Beschäftigung betreiben und die Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten. Die neuen Vorgaben sollen erstmals bei der neuen Ausschreibung für Bodenverkehrsdienste für den Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2029 gelten.
Am BER sind derzeit drei Bodenverkehrsdienstleister mit der Abfertigung von Flugzeugen beauftragt: Die Unternehmen Wisag, Aeroground und Swissport/Gegenbauer. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat im vergangenen Jahr aufgefordert, die Zahl der Lizenzen auf zwei zu beschränken, wovon eine Lizenz an ein FBB-eigenes Unternehmen gehen sollte. Eine solche BVD-Gesellschaft sei indes nicht wirtschaftlich zu betreiben, argumentiert der Senat.
Arbeitsschutz und Qualifikationsvorgaben sollen aber künftig über das neue Ausschreibungsmodell mehr Gewicht erhalten. Ein ähnliches Modell gibt es laut Senat bereits am Flughafen München. "Deshalb ist die FBB gebeten, die Einführung des Münchner Modells zu prüfen, um die Standards zu verbessern", teilte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag mit.
© dpa-AFX | 17.08.2021 15:42
Kommentare (1) Zur Startseite
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Daher frage ich mich woher diese Forderung kommt, wenn es vermutlich aktuell keinen Mangel gibt. Klingt nach politischem Aktionismus, aber das ist am BER ja schwer vorstellbar... Lustiger ist ja noch, dass der BER eine eigene Abfertigungsfirma aufmacht und dann im schlimmsten Fall mit AeroGround als Zweitabfertiger in Konkurrenz geht. Das wären dann zwei staatliche Betriebe im Wettstreit miteinander?! Wie immer passieren tolle Dinge am BER...