Charterflüge in der Pandemie
Älter als 7 Tage

Staat rennt Geld für Rückholaktion weiter hinterher

Lufthansa in Auckland
Lufthansa in Auckland, © Lufthansa

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BERLIN - Fast zwei Jahre nach der größten Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik zu Beginn der Corona-Pandemie sind noch Tausende Rechnungen offen. Erste Urteile lassen wenig Zweifel daran, dass eine Kostenbeteiligung der Passagiere an den Charterflügen grundsätzlich rechtens ist.

Etwa 7.000 der insgesamt mehr als 54.000 vom Auswärtigen Amt verschickten Zahlungsbescheide an die Passagiere der 260 Rettungsflüge sind noch gar nicht oder noch nicht ganz beglichen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Ministerium erfuhr.

Größtenteils läuft die Zahlungsfrist noch oder es wurde Ratenzahlung vereinbart. In 1.200 Fällen musste das Ministerium aber Mahnverfahren einleiten. Viele Passagiere wehren sich vor Gericht gegen eine Beteiligung an den Kosten. Von ursprünglich 201 Klagen sind 135 immer noch anhängig.

Der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte die Aktion am 17. März 2020 zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften gestartet, nachdem viele Länder kurzfristig Grenzen geschlossen und Flugverbindungen gekappt hatten. Insgesamt wurden etwa 240.000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter flogen die Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenlos aus.

Gesamtkosten von 93,8 Millionen Euro

Für Individualreisende und andere Rückkehrwillige charterte das Auswärtige Amt Maschinen, die 260 Flüge absolvierten und bis Ende April etwa 67.000 Menschen aus rund 65 Ländern zurückbrachten. Von Juni an wurden die Rückkehrer zur Kasse gebeten. Die Gesamtkosten wurden damals auf 93,8 Millionen Euro geschätzt, knapp 40 Prozent davon sollten die Flugpassagiere selbst übernehmen.

Bislang wurden im Inland 54.306 Rechnungen über zusammen 31,7 Millionen Euro versendet. Eingenommen wurden davon bisher 28,6 Millionen Euro. Etwa 500 Rechnungen an deutsche Staatsangehörige im Ausland müssen noch verschickt werden.

Vier Millionen Euro erwartet das Auswärtige Amt noch von anderen Ländern für die Mitnahme ihrer Staatsbürger. Außerdem hat Deutschland EU-Beihilfen in Höhe von 38,1 Millionen erhalten. Unter dem Strich geht das Auswärtige Amt davon aus, 70 bis 75 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zurückzubekommen.

"Luftbrücke" bis in die Südsee

Die Ticketpreise lagen etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen. Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik 500 Euro, Rückkehrer aus Südamerika und Asien bekamen 600 Euro in Rechnung gestellt, und wer aus Neuseeland, Australien oder von einer Südseeinsel zurückgeholt wurde, erhielt einen Zahlungsbescheid über 1.000 Euro.

Gerade bei den Fernflügen kann mit der Beteiligung in dieser Höhe nur ein Teil der Gesamtkosten beglichen werden. Die "Luftbrücke" - wie Maas die Aktion bezeichnete - reichte bis ans andere Ende der Welt. Der abgelegenste Ort, aus dem Deutsche zurückgeholt wurden, waren die Cook-Inseln im Südpazifik - mehr als 16.000 Kilometer entfernt.

Von dort, aus West-Samoa sowie aus den pazifischen Inselstaaten Vanuatu und Tonga wurden in einer besonders kostspieligen Einzelaktion mit zwei Flugzeugen 66 Deutsche sowie 34 Bürger aus anderen EU-Ländern abgeholt.

Berliner Verwaltungsgericht wies zwei Klagen ab

Eine Woche vor Weihnachten entschied das Berliner Verwaltungsgericht in zwei Einzelfällen, dass die Kostenbeteiligung der Passagiere an den Flügen rechtmäßig ist. Verhandelt wurde die Klage einer sechsköpfigen Familie, die aus Mexiko geholt wurde und 600 Euro pro Person zahlen sollte. Der Charterflug der Lufthansa mit 282 Passagieren kostete das Auswärtige Amt 612.000 Euro, 2.170 Euro pro Passagier.

Außerdem ging es um eine dreiköpfige Familie, die aus Neuseeland zurückflog und pro Person 1.000 Euro zahlen sollte. Für den leeren Hinflug und den Rückflug aus Neuseeland mit 300 Passagieren berechnete die Lufthansa 995.000 Euro, mehr als 3.300 Euro pro Sitzplatz.

Die Richterin sagte, die Regierung sei laut Gesetz berechtigt gewesen, einen Teil der Kosten in Rechnung zu stellen. Die geforderten Pauschalsummen hätten "deutlich unter den tatsächlichen Kosten" gelegen. Die Anwälte der Kläger argumentierten, die Reisenden hätten zum Teil bereits billigere Rückfluge gebucht, die nicht erstattet worden seien.

Zudem gelte das Konsulargesetz, auf das sich das Auswärtige Amt beruft, für Hilfe in Katastrophenfällen, nicht aber für den Pandemiefall. Die Klagen sind noch nicht rechtskräftig. Bis die Abwicklung der Rückholaktion abgeschlossen, ist, dürften noch einige Monate vergehen.
© dpa-AFX | 27.12.2021 07:39

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Beitrag vom 29.12.2021 - 05:21 Uhr
Schon klar dass die das nicht tun werden, die werden wie immer den Weg des geringsten Wiederstands gehn und das ist wie immer der dumme Bundesbürger.
Verursacher dieser Kosten sind die jeweiligen Staaten welche von heute auf morgen ihre Grenzen schlossen.

Was jucken mich ein paar Millionen Tote weltweit... ich will dass mir jemand etwas dafür zahlt, damit mir geholfen wurde. Wow ... ich bin immer wieder erstaunt, mit welch naiven und egozentrischen Weltbildern manche Leute durchs Leben gehen...

Schon klar dass die das nicht tun werden, die werden wie immer den Weg des geringsten Wiederstands gehn und das ist wie immer der dumme Bundesbürger.

Und von naiv-egozentrisch bis zur dreifachen Opferrolle mit Schwurbel-Rittberger ist es dann auch nur noch ein kleiner Schritt.
Dieses Rezept zur Erzeugung unlogischer Meinungnen, das im Kontext Impfen Quer"denker" erzeugt, eignet sich offenbar auch hervorragend zur Erzeugung von "Politiker sind an allem Schuld" Stammtisch-Geschwätz.
Egal wie stark die Fakten gegen die eigene Meinung sprechen ...

Starker Beitrag, Daumen hoch!
Beitrag vom 29.12.2021 - 05:20 Uhr
Ich habs gesehn Erik, du darfst den (Zeige-)Finger wieder runter nehmen.

Übrigens Respekt ist eine Form von kultiviertem Umgang/ Diskussion. Darüber sollten Sie vielleicht mal nachdenken. Nur so als Tipp.
Beitrag vom 29.12.2021 - 05:14 Uhr
Vielleicht sollte das Auswärtige Amt versuchen den finanziellen Schaden vom Verursacher und nicht von den Betroffenen beheben zu lassen.

Hm, ich bin mir jetzt nicht mehr so ganz sicher, aber war es nicht eine Krankheit bzw. ein Virus das den ganzen Schlamassel, ne diese Katastrophe (mit Millionen Tote wie @EricM ganz richtig in Erinnerung brachte) verursacht hat !?

Verursacher dieser Kosten sind die jeweiligen Staaten welche von heute auf morgen ihre Grenzen schlossen.

So, so - wieviel könnten dann andere Staaten von Deutschland verlangen? Wir haben ja auch - wenn auch viel zu spät - die Grenzen geschlossen.

Schon klar dass die das nicht tun werden, die werden wie immer den Weg des geringsten Wiederstands gehn und das ist wie immer der dumme Bundesbürger.
>
Ist er das? Maßen Sie sich an alle Bundesbürger als "dumm" zu bezeichnen? Ich glaube es gibt da schon noch eine ganze Menge kluge Menschen

Wer braucht schon Rechtssicherheit?

Ich glaube auf diesem Gebiet ist Deutschland, im Vergleich zu anderen Staaten, noch ganz weit vorn. Auch wenn das - wie gestern - einigen wenige Bekloppte (sorry für den vulgären Ausdruck) nicht so sehen.

Ps. Sie schulden immer noch die Antwort welche Regierung, die alte oder die neue, - nach Ihrer Theorie - denn nun 'haften' müsste.


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