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FAA will Funktionsträger vor Übergriffen schützen

Boeing 777-9
Boeing 777-9, © Fraport AG

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WASHINGTON - Die US-Luftfahrtaufsicht FAA will Beliehene in der Luftfahrtindustrie besser vor Druck und Interessenskonflikten schützen.

Die "ODA"-Funktion ist ein ziemlicher undankbarer Job. Im Rahmen der "Organization Designation Authorization" lagert die FAA Aufsichtsaufgaben an beliehene Mitarbeitene der Hersteller aus.

Die stehen gegenüber ihrem Arbeitgeber und der Aufsicht schnell zwischen den Stühlen. Richard Kucera hatte das am eigenen Leib erfahren. Der GE-Ingenieur sollte für die FAA Produktionszertifikate abzeichnen - und zeitgleich für GE die Serienfertigung des 777X-Triebwerks GE9X in die Spur bringen.

Als Kucera in dieser konfliktträchtigen Doppelrolle Anfang 2021 auf "20 bis 30 Punkte" hinwies, die GE in den Produktionsverfahren des GE9X noch lösen sollte, wurde es ungemütlich. Kucera wurde gegängelt, die Kündigung angedroht - und schließlich bei GE kalt gestellt. Doch der Ingenieur wehrte sich als Whistleblower.

Auch bei der 737 MAX waren ODA-Mitarbeitende von Boeing in Interessenskonflikte geraten. Die Fälle dienten 2021 als Anlass für eine Gesetzesänderung in den USA.

Die FAA will die ODA-Funktionsträger jetzt besser schützen und nimmt Konzerne in die Pflicht, Übergriffe selbst zu melden. Bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die FAA will zudem bei der Auswahl der Beliehenen stärker mitreden, nachdem ein Audit bei Boeing Fragen an der Qualifikation der ODA-Abteilung aufgeworfen hatte.
© aero.de | 08.02.2022 09:08

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Beitrag vom 09.02.2022 - 08:47 Uhr
und nimmt Konzerne in die Pflicht, Übergriffe selbst zu melden.

Das ist so herzzerreissend naiv ...
Ein Konzern, der sich nicht scheut, Mitarbeiter derartig von Vorgesetzten unter Druck setzten zu lassen, um Schrott zugelassen zu bekommen, der dann Menschen umbringt, hat sicher auch kein Problem damit, einer Meldeverpflichtung nicht nachzukommen.

Das ist der angesprochene Draft.
 https://www.faa.gov/aircraft/draft_docs/media/afx/N_8100.ODA_Coord_Copy.pdf


Die angeblich "empfindlichen Bußgelder" sind in 49 U.S.C. 46301(a)(1)
(  https://www.law.cornell.edu/uscode/text/49/46301 ) geregelt.

Klartext: Bis zu 25.000$.

Mit andern Worten: In der Überschrift fehlt ein "nicht".
Oder anders gesagt: Die FAA will Boeing offenbar weiterhin effektiv vor ODA Mandatsträgern schützen.


Dieser Beitrag wurde am 09.02.2022 08:53 Uhr bearbeitet.


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