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Germania-Buchhaltung wies "konkrete Mängel" auf

Karsten Balke
Karsten Balke, © Airbus

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BERLIN - Manipulierte Zahlen und gelöschte Daten: Der einstige Germania-Chef Karsten Balke hat schwere Vorwürfe gegen den Insolvenzverwalter erhoben. Der wehrt sich - und hat vor Gericht einen Erfolg erzielt. Bei Germania liefen vor der Insolvenz offenbar nicht unerhebliche Buchungsrückstände auf.

Balke ist mit dem Versuch gescheitert, eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Balke hatte Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg vorgeworfen, die Buchhaltung manipuliert und Unternehmensdaten gelöscht zu haben und ihn in seinen Informationsrechten zu beschneiden. Das Landgericht Berlin hat den Antrag zurückgewiesen. 

"Wenn ein Insolvenzverwalter eine lückenhafte Buchhaltung auf den aktuellen Stand bringt, ist das keine Manipulation, sondern sein gesetzlicher Auftrag", sagte Wienberg. "Das ist ein entscheidender Unterschied, und es ist wichtig, dass das Gericht das jetzt klargestellt hat."

So gehe das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung davon aus, dass die von Balke behaupteten kriminellen Buchhaltungsmanipulationen "durch nichts belegt" sind. Die vom Insolvenzverwalter veranlassten Nachbuchungen seien nicht zu beanstanden. Wienberg sei sogar verpflichtet gewesen, die von Balke als Geschäftsführer unterlassenen Buchungen vorzunehmen. 

Wienberg hatte nach seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben eine Vielzahl von Rechnungen vorgefunden, die noch nicht von der Germania-Unternehmensbuchhaltung erfasst waren. "Diesen Buchungsrückstand hatte er beseitigt, um belastbare Bilanzen zu erzeugen und den tatsächlichen Verschuldungsgrad des Unternehmens zu ermitteln", teilte Wienbergs Kanzlei am Montag mit.

Das Landgericht Berlin gehe in seiner Entscheidung tatsächlich von "konkreten Mängeln" der von Balke verantworteten Buchführung aus, insbesondere von "massiven Buchungsrückständen". Die Buchungsvorgänge, die Balke als Beispiele für angeblich fehlerhafte Buchungen zusammengetragen hatte, waren nach Auffassung des Gerichts sämtlich "nicht zu beanstanden". 

Das Gericht folgte auch nicht dem Vorwurf, der Insolvenzverwalter habe Verknüpfungen oder Geschäftsunterlagen "absichtsvoll" gelöscht, vernichtet oder verändert.

Darüber hinaus hatte Balke dem Insolvenzverwalter vorgeworfen, er verwehre ihm Einblick in Unternehmensdaten. Auch diesen Vorwurf hat das Gericht zurückgewiesen und bestätigt, dass Wienberg seine Verpflichtung zur Einsichtnahme mit dem von ihm bereitgestellten Datenfernzugriff erfüllt habe.

Germania hatte am 4. Februar 2019 Insolvenzantrag gestellt und Ende März 2019 den Geschäftsbetrieb einstellen müssen.

Balke will Entscheidung anfechten

Karsten Balke kündigte am Montag Rechtsmittel an. "Wesentliche Fakten, die ich vor Gericht geltend gemacht habe, blieben bei dem Urteil unberücksichtigt", sagte der Manager. "Auch dessen Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb werde ich mit weiteren rechtlichen Schritten gegen diese Entscheidung vorgehen."

In einer Stellungnahme weist Balke auf "über 100.000 Buchungen" hin, die Wienberg vor Insolvenzanmeldung habe vornehmen lassen. Unabhängig von dem Eilverfahren beim Landgericht Berlin prüfe auch das Insolvenzgericht Charlottenburg, ob dem Insolvenzverwalter ein Fehlverhalten zur Last zu legen ist. 
© aero.de | Abb.: Airbus | 14.02.2022 13:27


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