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Ryanair unterliegt mit Klage gegen Condor-Hilfen

Condor Airbus A321
Condor Airbus A321, © Condor

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LUXEMBURG - Das Gericht der Europäischen Union hat eine Ryanair-Klage gegen ein millionenschweres deutsches Rettungsdarlehen für die Fluglinie Condor abgewiesen. Nach der Insolvenz von Thomas Cook hatte Deutschland eine Geldspritze in Höhe von 380 Millionen Euro zugunsten von Condor angemeldet.

Die der -Kommission hatte dagegen keine Einwände. Diese Beihilfe sei mit EU-Recht vereinbar gewesen, erklärte nun auch das Gericht am Mittwoch.

Ryanair hatte den Beschluss der EU-Kommission angefochten und unter anderem ein fehlendes förmliches Prüfungsverfahren vor der Genehmigung geltend gemacht. Das Gericht wies dies zurück. Zudem habe Ryanair nicht widerlegen können, dass die finanziellen Schwierigkeiten von Condor hauptsächlich an der Insolvenz der Thomas Cook Gruppe lagen.

In ihrer Klage hatte Ryanair argumentiert, Condors Finanznot sei durch eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb der Thomas Cook Gruppe entstanden. Gegen das Urteil kann noch beim Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

Die im September 2019 angemeldete Beihilfe zielte darauf ab, den regulären Luftverkehr aufrechtzuerhalten und die durch die Insolvenz ihrer Muttergesellschaft verursachten negativen Auswirkungen für Condor in Grenzen zu halten. Die EU-Kommission betonte damals auch, der Kredit werde "im Interesse der Fluggäste zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Flugdienste beitragen". Er sei an strenge Auflagen geknüpft.
© dpa-AFX | Abb.: Condor | 18.05.2022 14:21

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Beitrag vom 19.05.2022 - 10:04 Uhr
recht hatten sie zwar, trotzdem ist reierairs hier etwas scheinheilig ..

Offensichtlich hatte FR nicht Recht, sonst hätte das Gericht anders entschieden 😉.

Wie sagte Dieter Hildebrand so schön:
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." :)

Ja, ja ich weiß:

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Ich gehe aber immer noch davon aus, daß die Justiz in den demokratischen Ländern der EU (ausser Polen und Ungarn) immer noch zu fast 100 % nach Faktenlage und in der Sache korrekt entscheidet.

Also ich höre von hiesigen Anwälten immer: Vom Gericht gibt es ein Urteil, keine Gerechtigkeit 😉

Wenn ich (als Anwalt) meinen Prozeß veliere, würde ich mich vor meinen Mandaten auch so "rechtfertigen" (man muss ja sein Honorar 'erklären').

Aber nun Schluss mit der Kabbelei, wir driften zu sehr vom Thema ab.
Beitrag vom 19.05.2022 - 09:25 Uhr
recht hatten sie zwar, trotzdem ist reierairs hier etwas scheinheilig ..

Offensichtlich hatte FR nicht Recht, sonst hätte das Gericht anders entschieden 😉.

Wie sagte Dieter Hildebrand so schön:
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." :)

Ja, ja ich weiß:

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Ich gehe aber immer noch davon aus, daß die Justiz in den demokratischen Ländern der EU (ausser Polen und Ungarn) immer noch zu fast 100 % nach Faktenlage und in der Sache korrekt entscheidet.

Also ich höre von hiesigen Anwälten immer: Vom Gericht gibt es ein Urteil, keine Gerechtigkeit 😉
Beitrag vom 19.05.2022 - 09:01 Uhr
Gut so


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