Vorrang vor Gericht
Älter als 7 Tage

Regierung plant Fastlane für Infrastrukturprojekte

Dr. Marco Buschmann
Dr. Marco Buschmann, © BMJ

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BERLIN - Wichtige Infrastrukturprojekte quälen sich über Jahre durch die Instanzen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einer Verfahrensnovelle dafür sorgen, dass zentrale Ausbau- und Investitionsvorhaben - auch im Luftverkehr - vor Gericht künftig schneller entschieden werden.

Einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zum Ausbau von Straßenbahn-Netzen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen hat sein Ministerium am Donnerstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt.

"Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung", sagte Buschmann. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals habe höchste Priorität.

Mehr Tempo sei auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Verbesserung des Straßen- und Schienennetzes dringend geboten.

Laut Entwurf sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig zum Beispiel formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel "in absehbarer Zeit" behoben sein werden.

In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu "irreversiblen", also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen.

Das Bundesjustizministerium betonte, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. "So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet", hieß es in einer Mitteilung.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Fraport AG | 18.08.2022 14:08

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Beitrag vom 18.08.2022 - 20:30 Uhr
Also DAS so hinzubekommen, dass es konform zum Grundgesetz bleibt, den Job möchte ich auch nicht am Hals haben :)


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