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OVG Berlin bestätigt BER-Nachtrouten

Tower am BER
Tower am BER, © Alexander Obst, FBB

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BERLIN - Keine alternative Route: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht in Flügen über Blankenfelde-Mahlow im Nachtzeitraum kein Problem.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat eine Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin abgewehrt - der Überflug hat damit Bestand.

Bei den angefochtenen Flugrouten handelt es sich um Geradeausabflüge bei Westbetrieb von der Startbahn 25R (Nordbahn) im Nachtzeitraum 22.00 bis 6.00 Uhr. Die Flugrouten führen in der westlichen Verlängerung dieser Startbahn über das Gemeindegebiet und das Wohnhaus der Anwohnerin.

"Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht in seinem Urteil keine Gründe, die Flugrouten zu beanstanden", teilte die Kanzlei Redeker mit, die das BAF in dem Verfahren vertrat.

Die von dem BAF zugrunde gelegten Lärmberechnungen seien nicht zu bemängeln. Außerdem gebe es keine alternative Route, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung vorzugsweise anbieten würde.

Das BAF hatte die Festsetzung der Flugroute auch darauf gestützt, dass die Nordumfliegung der Gemeinde zu Neubelastungen mit Fluglärm in Gebieten führen würde, die bisher nicht betroffen sind.
© aero.de | 03.12.2022 16:05


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