Flug YT691
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Fünf Sofortmaßnahmen nach ATR-Absturz

BEA-Ermittlerin an der Absturzstelle von Flug YT691
BEA-Ermittlerin an der Absturzstelle von Flug YT691, © Französische Botschaft in Nepal

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KATHMANDU - Nach dem tödlichen ATR-Absturz am Pokhara International Airport in Nepal vom 15. Januar läuft die Unfalluntersuchung auf Hochtouren. Nun gelangt ein internes Empfehlungsschreiben der Ermittler an Nepals Luftfahrtbehörde an die Öffentlichkeit. Der Inhalt ist markant.

Flug YT691 forderte 72 Leben - kein Insasse der ATR 72-500 überlebte den Absturz. Ermittler regen Sofortmaßnahmen an. Die Liste ermöglicht Rückschlüsse auf den bisherigen Erkenntnisstand zum Unfall.

Das Unglück passierte am 15. Januar im Landeanflug auf den Pokhara International Airport. Mehrere Videos zeigen das Flugzeug im sehr langsam wirkenden Landeanflug mit hohem Anstellwinkel, bis die Turboprop über den linken Flügel abkippt, an einem Flußufer hart aufschlägt und dabei völlig zerstört wird.

Das Ermittlungsteam der nepalesischen Behörden war durch zwei Experten des ATR-Herstellerlands Frankreich und zwei weitere der französischen Unfalluntersuchungsbehörde BEA verstärkt worden. Dabei soll die Bergung des Stimmen- und Datenschreibers gelungen sein, die zur Auswertung nach Singapur gebracht wurden.

Bisher wurden keine Details oder Emittlungsergebnisse bekannt. International üblich wäre eine erste, behördliche Stellungnahme spätetestens nach einem Monat, also bis Mitte Februar.

Forderungsliste mit Verbesserungen

Das am Montag an die Öffentlichkeit gelangte Empfehlungsschreiben schlägt der Luftfahrtbehörde Nepals allerdings vor, ihre Flugbetriebsregeln für nepalesische Fluggesellschaften deutlich zu verschärfen - und das schnell:

1) Alle Airlines mit Flugbetrieb an sogenannten STOL-Flughäfen, also mit besonderen Kurzstart- und Kurzlandeanforderungen, sollen im Landeanflug mit sofortiger Wirkung im Anflug spätestens bei 500 Fuß Flughöhe über Grund (152 Meter) stabilisert sein. Das bedeutet, dass sich das Flugzeug in spätestens dieser Höhe in Landekonfiguration und in einem stabilisierten Anflug ohne größere Manöver befindet. Auf allen anderen Flughäfen Nepals soll die Höhe mit 1.000 Fuß über Grund festgelegt werden, sofern der Betrieb nach Sichtflugregeln staffindet.

2) Ab dem Sommerflugplan 2023 sollen alle Flugzeuge, außer STOL-Flugzeugen und Hubschraubern, grundsätzlich immer Instrumentenflug-Anflugverfahren nutzen, sofern diese verfügbar sind.

3) Alle Ausbildungspiloten sollen künftig nach den Regeln der Flugzeug-Herstellerwerke geprüft werden. Dies könnte auf erkannte Mängel in den bisherigen Bedienverfahren hindeuten.

4) Die Genehmigung von verlängerten Flugdienstzeiten soll widerrufen werden, um das Risiko übermüdeter Besatzungen zu vermeiden.

5) Im STOL-Flugbetrieb sollen nicht mehr als acht Landungen und acht Stunden Flugzeit pro Tag zugelassen werden.
© FLUG REVUE - SST | 02.02.2023 17:58

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Beitrag vom 03.02.2023 - 14:10 Uhr
Nur zur Erinnerung: Es sind Vorschläge der Luftfahrtbehörde Nepals, um die Flugbetriebsregeln für nepalesische Fluggesellschaften in Nepal deutlich zu verschärfen.
Es geht also nicht generell um ATR oder Inselhüpfen, sondern um die sehr schwierigen Bedingungen im nepalesischen Luftraum mit ihrem leider schlechten Sicherheitsreport.
Beitrag vom 03.02.2023 - 08:20 Uhr
Die S7PRN der Air Seychelles ist am 29.01.2023 17 Lags geflogen ...
Beitrag vom 03.02.2023 - 07:53 Uhr
Beim „Stimmen- und Datenschreiber“ hat der google Übersetzer aber wieder ganze Arbeit geleistet


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