Baerbock strandet in Doha
Älter als 7 Tage

Reifenpanne an Regierungs-A321

DOHA - Doppeltes Pech für Außenministerin Annalena Baerbock: Nachdem sich schon am Montag wegen einer technischen Panne an ihrem Regierungsflugzeug die Ankunft im saudi-arabischen Dschidda um zwei Stunden verzögert hatte, ist die Grünen-Politikerin nun wegen eines weiteren Defekts am Ersatzflugzeug im Wüsten-Emirat Katar gestrandet.

Baerbock konnte wegen der Panne nicht wie geplant am Mittwoch nach Berlin zurückkehren. Baerbock wollte nun am frühen Donnerstagmorgen nach Berlin zurückfliegen.

Die Maschine des Typs A321neo habe einen technischen Defekt, der einen Rückflug nach Berlin am Mittwoch nicht mehr erlaube, teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Doha mit. Es handele sich um einen Defekt an einem Rad, der den Austausch mit einem Ersatzteil erforderlich mache. "Das kann aber nicht ein x-beliebiger Reifen von der Stange sein, da ansonsten ein Platzen des Reifens bei der Landung droht", schrieb die Luftwaffe auf Twitter und veröffentlichte ein Foto von dem defekten Rad. "Das Spezialmodell ist vor Ort nicht vorhanden und daher wird aus Deutschland ein Ersatz geliefert", hieß es weiter.

 
Reifenpanne an Regierungs-A321 am 17.05.2023 in Doha, © Luftwaffe
 

Anstatt wie geplant direkt zum Flughafen zu fahren, hatten Baerbock und ihre Delegation zuvor nach einer Pressekonferenz mit dem Premierminister und Außenminister des Golf-Emirats Katar, Mohammed bin Abdulrahman Al Thani, wieder ins Hotel zurückfahren müssen.

Baerbock ist nicht das erste Regierungsmitglied, das wegen einer Panne an einer Maschine der Flugbereitschaft der Bundeswehr unplanmäßige Aufenthalte hatte. Beispielsweise musste der Luftwaffen-Airbus "Konrad Adenauer" im November 2018 mit der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) an Bord auf dem Weg zum G20-Gipfel in Buenos Aires umkehren. Unter anderem war das Funksystem lahmgelegt. "Es war eine ernsthafte Störung", kommentierte Merkel damals. Beide flogen Linie nach Argentinien.

Im Oktober 2018 knabberten Nagetiere bei einem Stopp in Indonesien wichtige Kabel der "Adenauer" an. Scholz kehrte damals per Linienflug von der Tagung des Internationalen Währungsfonds zurück. Im Dezember 2016 strandete die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf dem Weg nach Mali. Wegen eines Computerproblems bei ihrem A340 in der nigerianischen Hauptstadt Abuja musste sie dort übernachten.
© dpa | Abb.: Luftwaffe | 18.05.2023 07:54

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Beitrag vom 24.05.2023 - 06:23 Uhr
Die Form 1 wird, wenn es sich um einen LTB (Luftfahrttechnischen Betrieb) und nicht um einen DEMAR 145 Betrieb handelt, von der ZtQ (ehem. GPS) auf Grundlage der vorgelegten Konformitätsbescheinigung ausgestellt.
Beitrag vom 23.05.2023 - 21:32 Uhr


Im militärischen Luftfahrtbetrieb gibt es eine (D)EMAR Form 1.

Ja richtig, aber die kann nicht durch Form 1 ersetzt werden. Sprich ein Ersatzrad mit entsprechenden zivilen Papieren darf nicht an ein militärisches Flugzeug angebaut werden, auch wenn Teilenummer usw alles stimmen. (Andersherum auch nicht)

Man braucht immer : richtige Teile, mit zz. Flugzeug passenden Zertifikaten und das passend zertifizierte Personal.

Und bei Militär vs Zivil ist es noch schwieriger. Im Zivilen gibt es gewisse Ausnahmen bei Papieren mit Zertifikaten anderer Behörden (z.B. FAA Form 8130-3 )


Nein, das geht natürlich nicht, das Tkz muss in der Cap Liste des DMAR 145 Betriebs enthalten sein.
Es war nur die Antwort auf die Frage nach einer militärischen Form 1.
Beitrag vom 23.05.2023 - 21:17 Uhr


Im militärischen Luftfahrtbetrieb gibt es eine (D)EMAR Form 1.

Ja richtig, aber die kann nicht durch Form 1 ersetzt werden. Sprich ein Ersatzrad mit entsprechenden zivilen Papieren darf nicht an ein militärisches Flugzeug angebaut werden, auch wenn Teilenummer usw alles stimmen. (Andersherum auch nicht)

Man braucht immer : richtige Teile, mit zz. Flugzeug passenden Zertifikaten und das passend zertifizierte Personal.

Und bei Militär vs Zivil ist es noch schwieriger. Im Zivilen gibt es gewisse Ausnahmen bei Papieren mit Zertifikaten anderer Behörden (z.B. FAA Form 8130-3 )



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