Ärger mit der Airline
Älter als 7 Tage

Deutlicher Anstieg bei Klagen wegen Flugproblemen

Abflugtafel am Frankfurter Flughafen
Abflugtafel am Frankfurter Flughafen, © aero.de

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BERLIN - Die Zahl der Entschädigungsklagen wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge ist sprunghaft gestiegen. Nach einem Bericht der Deutschen Richterzeitung haben die für Verbraucherklagen gegen Fluggesellschaften zuständigen Amtsgerichte in den ersten sieben Monaten des Jahres bereits 70.000 neue Fälle erreicht.

Das waren so viele wie im gesamten Jahr 2022. Falls sich der Aufwärtstrend fortsetze, würden die Gerichte 2023 rund 120.000 Neuzugänge bewältigen müssen, was sogar das Rekordjahr 2019 deutlich in den Schatten stellte.

Seit dem Ende der Corona-Pandemie reisen die Menschen wieder deutlich häufiger mit dem Flugzeug, auch wenn die Fluggastzahlen das Vor-Corona-Niveau noch nicht erreicht haben.

Die meisten Fälle bis Ende Juli meldete nach der Recherche der Richterzeitung das Amtsgericht Köln (18.794), gefolgt von Königs Wusterhausen mit Zuständigkeit für den Flughafen Berlin Brandenburg (8.643) und Frankfurt am Main (8634). Auf den Plätzen vier und fünf folgen Düsseldorf (6.699) und das für den Flughafen München zuständige Amtsgericht Erding (5.582 Fälle).

 Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dazu am Sonntag: "Die Lage ist aktuell angespannter denn je. Die Massenklagen von Fluggästen, die mithilfe von Legal-Tech-Anbietern wie Flightright ihre Rechte durchsetzen, machen vielen Gerichten schwer zu schaffen."

Die Politik sei gefordert, die betroffenen Amtsgerichte mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz technisch aufzurüsten und personell zu verstärken, "damit sie die Klagewelle bewältigen und Verbrauchern schnell helfen können".
© dpa | 03.09.2023 16:25

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Beitrag vom 05.09.2023 - 13:52 Uhr
So sollte es auch verstanden werden. Bei komplexen Fällen, wie dem hier geschilderten kann die Airline meinetwegen ein Schiedsgericht/Schlichtungsstelle anrufen und eine Klärung durch ein Gericht erwirken. Die Realität ist aber eher das Gegenteil, dass eindeutiges Verschulden der Airline vorliegt, diese ihre Passagiere nicht informiert, versorgt und den ganzen Prozess aussitzt, bis nur ein paar Informierte sich die Mühe machen ihre Rechte einzufordern. Und das kann eben nicht der Sinn dieser EU-Verordnung sein.

Hätten Sie vielleicht eine Quelle, aus der man die Verursacher der Verspätung erkennen kann? "Eindeutiges Verschulden der Airline" ist doch etwas sehr pauschal.
Beitrag vom 05.09.2023 - 13:13 Uhr
So sollte es auch verstanden werden. Bei komplexen Fällen, wie dem hier geschilderten kann die Airline meinetwegen ein Schiedsgericht/Schlichtungsstelle anrufen und eine Klärung durch ein Gericht erwirken. Die Realität ist aber eher das Gegenteil, dass eindeutiges Verschulden der Airline vorliegt, diese ihre Passagiere nicht informiert, versorgt und den ganzen Prozess aussitzt, bis nur ein paar Informierte sich die Mühe machen ihre Rechte einzufordern. Und das kann eben nicht der Sinn dieser EU-Verordnung sein.
Beitrag vom 05.09.2023 - 08:49 Uhr
Wieso müssen die Gerichte personell und technisch aufgerüstet werden für Verfahren, die in der Regel eindeutig sind? Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt liegt die Erfolgsquote für die Passagiere irgendwo zwischen 80% und 90%. Und es klagen ja nicht mal alle Passagiere.
Wäre es nicht leichter per Gesetz (auch gerne auf EU-Ebene) die Airlines zur Zahlung zu Verpflichten? Und dann bei zweiter oder dritter Missachtung gibt es Start- und Landerechte Entzug? Oder gar Überflug für notorische Nichtzahler.
Die EU-Rechtssprechung ist dazu eindeutig, wieso müssen die Passagiere ständig hinterher laufen und die Allgemeinheit dafür zahlen?

So ganz falsch liegt @Locces mit seinem Beitrag m.E. nicht. Die 'Verweigerungs- bzw. Aussitzen - Taktik' der Airlines in eindeutigen Fällen trägt schon in erheblichen Maße zu der Klageflut bei.
Das geht ja schon los mit der Informationspflicht der Airlines nach Art. 14 (1) und (2). Die lässt man gerne einfach mal weg.

Ist ja die Frage, wie man das ohne das Verfahren kontrollieren kann. Es gibt ja durchaus Gründe, warum man keine Entschädigungen zahlen muss. Ich habe gerade den Fall mit Brussels Airlines für einen verspäteten Flug mit anschließendem VErpassen der Connection in Brüssel.

Der Grund für die Verspätung lag am Flughafen in Göteborg, die die Fluggastbrücke falsch bedient haben; für mich ein klarer Fall, da es für mich keine höhere Gewalt ist. Entschädigung will man mir trotzdem nicht zahlen, da im System bei Brussels selbst eingetragen wurde, dass die Verspätung aufgrund von "air traffic restrictions" oder mittlerweile in der letzten Mail aufgrund von "airport restrictions" stattgefunden hat. Das geht also auch zum Anwalt jetzt.

Hier haben Sie selbstverständlich Recht (noch nicht im juristischen Sinne 😉). Eine solche Konstellation kann nur durch ein Gericht entschieden werden.

Aber so ein Sachverhalt stellt doch eher eben die Ausnahme dar. Und nur bei solchen sollte der Rechtsweg notwendig sein.

Wie sollte das aber per Gesetz geregelt werden, dass die Airline das zahlen muss? Wäre es wirklich aufgrund von Beschränkungen im Flugverkehr gewesen, müsste man eben nicht zahlen.

Würde mich sehr interessieren, wie das ausgeht. Vielleicht könnten Sie mich, gerne per PM (trotz unserer nicht vonHarmonie geprägten Vergangenheit hier) darüber informieren? Danke.


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